Achtung Blitzgefahr!

Achtung Blitzgefahr!
01.11.2013227 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Gerade in der Ferienzeit drückt man doch gerne mal auf das Gas und versucht so schnell wie möglich in sein Urlaubsziel zu gelangen.

Hierbei kann es ganz schnell gehen, dass man die Geschwindigkeit überschreitet.

Sind Sie geblitzt worden?

Sie werden zu Recht antworten: "Das weiß ich nicht."

Die heutigen Blitzer sind oftmals so ausgestattet, dass sie keinen wirklichen Blitz mehr auslösen bzw. dieser zumindest nicht mehr sichtbar ist.

Man weiß es tatsächlich in der Tat erst, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

Wenn Sie einen solchen Bußgeldbescheid erhalten haben und Ihnen darin vorgeworfen wird, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und müssten nun ein Fahrverbot antreten, dann wehren Sie sich bitte dagegen!

Lassen Sie sich von einem fachkundigen Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht helfen.

Ein solcher Bußgeldbescheid und ein solches Fahrverbot sind nicht in Stein gemeißelt.

Notieren Sie das Datum, wann Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit einem solchen fachkundigen Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht auf.

Rechtsanwalt Georg Schäfer hat schon in vielen Fällen ein solches Fahrverbot ganz beseitigen können.

Er fordert hierzu in einem ersten Schritt, die polizeiliche Ermittlungsakte an und prüft, welche Möglichkeiten man hat, gegen den Bußgeldbescheid insgesamt vorzugehen.

Lassen Sie sich also helfen!

Schicken Sie uns also eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt