Verkehrsrecht /Ordnungswidrigkeit: Wie hoch dürfen Abschleppkosten sein?

anwalt24 Fachartikel
12.03.20111479 Mal gelesen
Wer sein Auto unerlaubt länger als eine Stunde auf dem Parkplatz eines Supermarktes abstellt, muss mit Kosten rechnen. Das Berliner KG fällte hierzu ein Urteil. Der Inhaber des Geschäfts darf ca 220 Euro verlangen, bevor eine von ihm beauftragte Abschleppfirma den Standort des Autos bekannt gibt.

Das entschieden die Berliner Richter. Die Fahrzeughalterin hatte gegen das Vorgehen geklagt, weil der geforderte Geldbetrag im Vergleich zu Abschleppkosten der Polizei ihrer Meinung nach überhöht und das Zurückhalten des Autos nicht gerechtfertigt sei. Die Richter folgten den Argumenten in nicht. Der Grundstücksbesitzer, dürfe neben reinen Abschleppkosten auch die Suche nach einem Fahrer oder die Beweissicherung bei seinen Forderungen berücksichtigen. RA Sagsöz