Missbräuchliche Schenkungen
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Wenn es um die Frage des Nachlasses geht, bedenken sich Ehepartner oft gegenseitig als Erben in einem Erbvertrag. Eine solche Verfügung entfaltet erst mit dem Tod des einen Ehegatten seine Wirkung. Zu Lebzeiten können beide frei über ihr Vermögen verfügen.