Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmungsrecht

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat ist grundsätzlich in §87 I BetrVG geregelt. Ein Betriebsrat ist als Interessensverband der Beschäftigten ein wichtiges Instrument für die Durchsetzung des Arbeitsnehmerschutzes. Prinzipiell gilt das „Konsensprinzip“, dies bedeutet, dass eine wirksame Entscheidung ohne die Zustimmung des anderen getroffen werden kann. Tarifrechtlich können aber auch beim Mitbestimmungsrecht, so zum Beispiel bezüglich der Thematik, Sonderregelungen getroffen werden.

Fachartikel zum Thema: Mitbestimmungsrecht