Beträgt die gemietete Verkaufsfläche tatsächlich 25, 1 % weniger als die im Mietvertrag vereinbarten Fläche, ist hierin ein Sachmangel zu sehen, der zur Mietkürzung des Mietpreises berechtigt. Es fehlt hierbei an der zugesicherten Eigenschaft der vermieteten gewerblichen Fläche.
16.03.2006
1305 Mal gelesen