Wann darf der Vermieter die Versorgung einstellen?

Miete und Wohnungseigentum
18.08.20081383 Mal gelesen
Der Vermieter kann die Wasser- und Wärmeversorgung eines wegen Zahlungsverzug gekündigten Mieters einstellen, wenn die Zahlungsrückstände unstreitig und erheblich sind und der Mieter keine Sicherheit bietet oder insolvenzgefährdet ist.

Durch die Versorgungssperre stört der Vermieter den Besitz des Mieters. Dadurch erlangt der Mieter gegen den Vermieter Besitzstörungsansprüche, auch wenn der Vermieter trotz berechtigter Kündigung die Versorgung einfach einstellt. Erstreckt sich der Zahlungsrückstand allerdings auf viele Monatsmieten und erklärt der Mieter, er könne keine Sicherheiten bieten und sei insolvenzgefährdet, kann der Vermieter die Versorgung einstellen. Schließlich ist für den Vermieter absehbar, dass er die durch die weitere Versorgung entstehenden Kosten nicht ersetzt bekommt.

 

LG Heilbronn, 18.12.2007, 2 O 448/07

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