Balkonnutzung

Balkonnutzung
05.06.2013712 Mal gelesen
Balkone und Terrassen gehören zur gemieteten Wohnung, die Mieter haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung.

Die Mieter dürfen auf ihren Balkonen und Terrassen Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen. Es ist auch erlaubt einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankengitter anzubringen. Die Mieter dürfen sich auf dem Balkon sonnen, sie dürfen hier auch essen, trinken, rauchen und feiern. Auch dürfen Freunde und Bekannte eingeladen werden. Auf die Interessen der Nachbarn ist jedoch immer Rücksicht zu nehmen, dahr gilt auch auf dem Balkon ab 22:00 Uhr Nachtruhe. Auf dem Balkon darf auch Wäsche getrocknet werden, zumindest die "kleine" Wäsche. Hierzu dürfen Wäscheständer, Wäscheleinen oder Wäschestangen aufgestellt werden. Die Mieter dürfen auf dem Balkon auch Blumenkästen oder Blumentöpfe aufstellen, allerdings müssen diese ordnungsgemäß befestigt werden und es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen. Ist dies gewährleistet, dann dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden. Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Mieter dulden. Allderdings nicht, wenn der Balkonbewuchs so umfangreich ist, dass es zu einer erheblichen Belästigung wird. 

Stellt der Mieter trotz Abmahnung des Vermieters weiterhin diverse Topfpflanzen ungesichert auf den Balkon und stürzt ein Blumentopf herab, dann kann der Vermieter unter Umständen nach einer erneuten Abmahnung auch fristlos kündigen.