Vermieter machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie die Gründe, die zu einer Kündigung von Wohnraum berechtigen nur vorschieben. In einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, waren die Gründe des Vermieters eine Kündigung auszusprechen mit der Behauptung, dass Eigenbedarf bestünde, nur vorgeschoben.
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 75/2005:"Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, daß ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung ausspricht, die wegen eines fehlenden Kündigungsgrundes unwirksam ist, dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtetist."
Die Beweislast dafür, dass der Vermieter keine lauteren Absichten hatte, liegen jedoch, wie so oft, beim Mieter.
Das Urteil im Volltext unter www.anwaelte-giessen.de