Einbauten durch den Mieter

Miete und Wohnungseigentum
10.01.20071490 Mal gelesen

Frage:   Ich habe in meiner von einer Genossenschaft gemieteten Wohnung vieles eingebaut und will jetzt ausziehen.Muss mir die Genossenschaft entgegenkommen?

Antwort:   Grundsätzlich ist es dem Mieter nicht gestattet, Umbauten oder Modernisierungen in der Wohnung durchzuführen und er muss auf Verlangen des Vermieters die Einbauten wieder herausnehmen. Die Einbauten können nur dann bleiben, wenn der Vermieter zugestimmt oder ein berechtigtes Interesse daran hat. Das löst aber regelmäßig nicht die Verpflichtung des Vermieters zur Übernahme von Kosten aus.