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Ciper & Coll.
08.01.2020107 Mal gelesen
Fehlgeschlagene Arthroskopie des rechten Sprunggelenks, Landgericht Mannheim, Az.: 6 O 365/18. Ciper & Coll, die Anwälte für Medizinrecht bundesweit informieren

Chronologie:
Die Klägerin litt an Schmerzen im Bereich der Achillessehne und am rechten Sprunggelenk. Sie begab sich daher in die Behandlung des Beklagten, der eine Arthroskopie vornahm. Postoperativ stellten sich bei ihr ein Taubheitsgefühl und anhaltende Schmerzen des rechten Fußes ein. Es werden Fehler anlässlich der Operation, deren Indikation und Aufklärungsmängel vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Mannheim hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt, das nicht zu einem klaren Ergebnis kam. Im Rahmen der Beweisaufnahme riet die Kammer den Parteien daraufhin nach umfangreicher Erfassung des Sachverhaltes und der fachmedizinischen Konstatierungen zu einer gütlichen Einigung und einer pauschalen Abfindung im vierstelligen Eurobereich an, die von den Parteien akzeptiert wurde.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen werden üblicherweise fachmedizinische Gutachten zur Frage der Fehlerhaftigkeit einer Behandlung und der hieraus resultierenden Schadenfolgen eingeholt. Nicht immer sind diese im Ergebnis eindeutig. In solchen Fällen ist ein Gericht gefordert, weitere Gutachten einzuholen, oder Sachverhalte weiter zu hinterfragen, um zu einer klaren Konstatierung zu kommen. Alternativ raten Gerichte dann aus pragmatischen Gründen, zur Erzielung von Rechtsfrieden und auch zur Entlastung der Gerichtsbarkeit den Parteien an, sich gütlich zu einigen, so wie hier. Mit dem abgeschlossenen Vergleich können beide Parteien das Gesicht wahren und die Sache als erledigt betrachten, meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM.