Chronologie:
Die Klägerin begab sich wegen eines Hallux Valgus in die stationäre Behandlung der Beklagten, wo sie operiert wurde. Diese Operation und auch nachfolgende Operationen führten jedoch nicht zu einer gesundheitlichen Verbesserung. Erst eine Revisionsoperation in einer anderen Klinik führte zu einer Verbesserung. Nach wie vor leidet sie jedoch an erheblichen Bewegungseinschränkungen.
Verfahren:
Das Landgericht Cottbus hat den Vorfall durch ein unfallchirurgisch-orthopädisches Fachgutachten hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der gerichtlich bestellte Sachverständige mehrere Behandlungsfehler im Hause der Beklagten fest und riet den Parteien zu einem Vergleich im deutlich vierstelligen Bereich an, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Hallux-Valgus Operationen sind nicht ohne Risiko. Es gibt unterschiedliche Verfahren, wobei der Mediziner stets die angemessene anzuwenden hat. Auch hat der Mediziner, wie bei allen anderen Behandlungen auch, umfangreich über die Risiken und Alternativen aufzuklären, damit der Patient eine Auswahlmöglichkeit behält. Der streitgegenständliche Vorfall ereignete sich bereits im Jahre 2011, somit vor acht Jahren. Derartig lange Verfahrensdauern stellen im Bereich der Arzthaftung leider keine Ausnahme dar. Hier wäre einmal der Rechtsgeber gefordert, auf eine Prozessbeschleunigung hinzuwirken. Zumindest hat sich das Vorgehen der Klägerin in der hiesigen Angelegenheit gelohnt, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel C. Mahr LLM.