Medienstrafrecht: Klambt-Verlag muss 400.000 Euro Schadensersatz an Prinzessin Madeleine bezahlen

Medien- und Presserecht
06.08.20091641 Mal gelesen

In seinem Urteil vom  30.07.2009, Az. 7 U 4/08 bestätigte das OLG Hamburg das Urteil der Vorinstanz und sprach der Klägerin Prinzessin Madeleine eine Schadensersatzsumme von 400.000 Euro zu.

Der zum Klambt-Verlag gehörende Sonnenverlag hatte in Zeitschriften wie "Frau mit Herz" und "Welt der Frau" in einem Zeitraum von vier Jahren knapp 90 unwahre Berichte über Prinzessin Madeleine von Schweden veröffentlicht.

Die Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts befanden, dass der Sonnenverlag das Persönlichkeitsrecht der Prinzessin jahrelang "rücksichtlos" verletzt habe und mit der Veröffentlichung der "unstreitig unwahren" Artikeln die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin zum Zwecke der Auflagensteigerung und Gewinnerzielung betrieben habe.

Entgegen der Vorinstanz, in der das LG Hamburg der Klägerin eine Schadenersatzsumme von 300.000 Euro zusprach, erhöhten die Richter des OLG die Summe auf 400.000 Euro, welches damit das bisher höchste Schmerzensgeld im Presserechtsprozess in Deutschland sein dürfte.


Datum: 05.08.2009
Autor: Röttger
Rubrik: Medienstrafrecht
Mehr über: Presserecht, Privatsphäre, Schadensersatz

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