Negative und falsche Bewertungen auf Yelp löschen und entfernen lassen

Negative und falsche Bewertungen auf Yelp löschen und entfernen lassen
29.04.2016296 Mal gelesen
Bewertungsportale sollen Verbrauchern helfen schnell und anhand von Erfahrungen anderer Leute das beste Restaurant oder den richtigen Arzt zu finden. Falsche und negative Bewertungen sind daher oftmals ein Ärgernis, gegen das Sie jedoch vorgehen können.

Bewertungsportale im Internet beeinflussen immer stärker die Kaufentscheidungen der Kunden. Yelp ist eines der führenden Empfehlungsportale und ist besonders stark in den Kategorien Restaurants, Bars und Shopping. Yelp verwaltete die Bewertungen früherer Kunden und verknüpft diese mit den Seiten der bewerteten Unternehmen. So können positive Bewertungen neue Kunden für die Unternehmen gewinnen, während negative Bewertungen abschreckend wirken.

Viele alteingesessene Unternehmen sind auf Yelp eingetragen, obwohl sie ihren Eintrag nicht selbst verwalten. Sie wissen daher lange Zeit nicht von den Bewertungen und bemerken negative Einträge spät oder gar nicht. Dabei müssen negative Einträge auf Bewertungsportalen nicht einfach hingenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Löschungsanspruch bestehen und der geschäftsschädigende Beitrag entfernt werden.

Wann besteht ein Löschungsanspruch gegen eine negative Bewertung?

Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht müssen Sie zunächst eine Unterscheidung vornehmen. So kann der Inhalt einer Bewertung entweder eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil sein.

Unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik?

Tatsachenbehauptungen sind überprüfbar und entweder "wahr" oder "unwahr". Beispiele für eine Tatsachenbehauptung sind: "Das Unternehmen zahlt Löhne unter Tarif"; "Die Büros haben keine Fenster" oder "Es gibt keine Mittagspause." Ist der Inhalt der Bewertung eine "unwahre" Tatsachenbehauptung haben Sie einen Anspruch auf Löschung der Bewertung aus §823 Abs.1 und §1004 Abs. 1 analog BGB.

Werturteile sind nicht beweisbar und daher schwerer einzuordnen als Tatsachenbehauptung. Werturteile sind subjektive Meinungsäußerungen, die grundsätzlich von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG geschützt sind. Allerdings können Meinungsäußerungen auch "Schmähkritik" sein. Ein Beispiel für "Schmähkritik" wäre: "Der Chef ist ein Folterknecht; die allergrößte Pfeife; ein Sklavenhalter".

Grundsätzlich gilt: Kritik ist erlaubt, Rufschädigung ist verboten.  "Schmähkritik" überschreitet die Grenzen der Meinungsfreiheit und ist unzulässig. Wenn der Inhalt einer Bewertung "Schmähkritik" ist, haben Sie daher einen Anspruch auf Löschung der Bewertung aus §823 Abs.1 BGB. Die 

Wie sollten Sie im Fall einer "unwahren" Tatsachenbehauptung oder bei Schmähkritik vorgehen?

Die genaue Einordung einer Bewertung in die Kategorien "unwahre Tatsachenbehauptung" und Schmähkritik ist nur im Einzelfall möglich. Ihr Rechtsgefühl, ob eine Bewertung Ihres Unternehmens erlaubt oder verboten ist, kann daher nur der Startpunkt zu einer genaueren Betrachtung Ihres Falles durch einen spezialisierten Anwalt sein.    

Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes suchen!

Sie sollten sich einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, der Ihren Fall mit der nötigen Sorgfalt und Erfahrung behandelt. Eine umfassende Beratung hilft Ihnen die Details ihres Falls zu verstehen und gibt Ihnen Sicherheit für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits.   

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und  kann Sie bei einem Löschungsanspruch wegen einer falschen oder negativen Bewertung optimal beraten. Auch bei anderen Problemen mit Bewertungen in Online-Bewertungsportalen können wir sie umfassend beraten. So ist es bei Yelp bereits vorgekommen, dass positive Bewertungen verschwunden sind und Klienten diese wieder sichtbar machen wollten.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

 

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HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

 

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