Presserecht: Stefan Aust geht gegen Äußerung von RAF-Ermittler vor

Medien- und Presserecht
08.07.2009762 Mal gelesen

Der ehemalige "Spiegel"- Chefredakteur erließ gegen Generalstaatsanwalt Pflieger, der Stuttgarter Zeitung sowie gegen den SWR eine einstweilige Verfügung, um die Behauptung Pfliegers, Aust hätte früher die Vermutung geäußert, die Stammheimer RAF-Häftlinge seien von staatlicher Seite ermordet worden, zu unterbinden.

In seinem Buch "Der Baader-Meinhof-Komplex" hätte Aust stets die These vertreten, dass die inhaftierten RAF-Mitglieder Selbstmord verübt hätten. Der Fall sei eindeutig und man müsse nur in das Buch schauen, so der Anwalt von Aust.

Aust forderte die Stuttgarter Zeitung und den SWR auf, auf Grund der Verbreiterhaftung, die Behauptung Pfliegers in ihren Internet-Archiven zu entfernen. Sowohl die Stuttgarter Zeitung als auch der SWR äußerten sich enttäuscht über die geforderte Haftbarmachung von Pfliegers Äußerung. Als Medium bzw. Moderator in der Sache hatten sie sich keinesfalls auf die Seite Pfliegers gestellt, sondern lediglich ihren Auftrag der Presse- und Meinungsfreiheit wahrgenommen.

Datum: 11.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Presserecht
mehr über: Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Unterlassung

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