Intimfotos und -videos der Ex: Bundesgerichtshof entscheidet

Intimfotos und -videos der Ex: Bundesgerichtshof entscheidet
21.12.2015135 Mal gelesen
Heute hat der Bundesgerichtshof sein Urteil dazu veröffentlicht, wann nach dem Ende einer Beziehung intime Fotos oder Filme zu löschen sind.

In seinem Leitsatz erklärt das Gericht dazu:

"Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat."

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2015, VI ZR 271/14, finden Sie hier im Volltext.

Zu der Entscheidung der Vorinstanz des OLG Koblenz hat die Anwaltskanzlei Wienen hier berichtet:

Rachevideos und Intimfotos, Persönlichkeitsrechtsverletzung, aktuelles OLG-Urteil

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