Google-Links löschen - Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht

Google-Links löschen - Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht
02.11.2015133 Mal gelesen
Sie möchten ein Google Suchergebnis löschen lassen? Dann erfahren Sie dazu hier mehr.

Google-Suchergebnisse können sich erheblich auf den guten Ruf von Privatpersonen und Unternehmen auswirken: Sowohl positiv als auch negativ.

Links auf Seiten mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten

Wird zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht durch unwahre Tatsachen auf einer Internetseite verletzt und wird Google auf die persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalte hingewiesen, haftet Google als Störer ab Kenntnisnahme und nach Ablauf einer angemessenen Prüfpflicht.

Snippets mit eigenem Aussagegehalt

Dass sowohl  das Suchergebnis, als auch die Verlinkung auf den Beitrag am Maßstab der Störerhaftung gemessen werden, erläutert das OLG München in einem Beschluss im Jahr 2015. Diesem Beschluss nach kann sowohl ein mit einem Snippet verlinkter Blogbeitrag, als auch das Snippet selbst eine unwahre Tatsachenbehauptung enthalten.

"Recht auf Vergessen"

Der EuGH hat 2014 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die in der Ergebnisliste enthaltenen Informationen und Links gelöscht werden müssen:

"Wendet sich die betroffene Person gegen die vom Suchmaschinenbetreiber vorgenommene Datenverarbeitung, ist u. a. zu prüfen, ob sie ein Recht darauf hat, dass die betreffenden Informationen über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird. Wenn dies der Fall ist, sind die Links zu Internetseiten, die diese Informationen enthalten, aus der Ergebnisliste zu löschen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, z. B. die Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben, die ein überwiegendes Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu diesen Informationen über eine solche Suche rechtfertigen.", Zitat aus der Pressemitteilung des EuGH vom 13.05.2014.

Google hat als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein Formular für die Beantragung der Löschung von Links veröffentlicht. Ohne anwaltliche Unterstützung scheitern hier allerdings viele, sei es, dass sie einen Antrag per Formular stellen, sei es, dass sie sich auf anderem Weg an Google wenden.

Ob ein Löschantrag Erfolg hat, ist jeweils Frage des Einzelfalls. Mehr dazu finden Sie hier.

Schadensersatz

Bleibt Google untätig, kommen ggf. Schadensersatzansprüche in Betracht: Zum Beispiel erklärt das LG Heidelberg:

"Entfernt der Betreiber einer Internet-Suchmaschine den Link zu der Internetseite mit persönlichkeitsrechtsverletzendem Inhalt nach Kenntniserlangung und Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht, kann er dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet sein."

Vorgehensweise

Suchmaschinenbetreiber haften erst nach Kenntnisnahme. Wichtig ist also, dass der Hinweis auf die Rechtsverletzung hinreichend konkret formuliert ist. So geht die Anwaltskanzlei Wienen in solchen Fällen für Mandanten vor:

  • außergerichtliche Aufforderung zur Löschung der Snippets bzw. Links, konkreter Hinweis auf Rechtsverletzung
  • bleibt Google nach Ablauf der angemessenen Prüffrist untätig, kann Google zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und gegebenenfalls Schadensersatz aufgefordert werden
  • besteht Eilbedürftigkeit, können Ansprüche im Eilverfahren gerichtlich geltend gemacht werden
  • Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche können nach Ablauf der Prüffrist im Klageverfahren gegen Google geltend gemacht werden

Gerne können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, um Ihre Interessen durch die Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht gegenüber Google vertreten zu lassen - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Sie erreichen uns hier per Kontaktformular oder telefonisch unter der Rufnummer 030 - 398 80.

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80

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