Heute hat Landgericht Köln in seinem Urteil vom 30.09.2015, Az. 28 O 2/14, 28 O 7/14 damit den höchsten Schmerzensgeldbetrag angesetzt, der jemals in solchen Fällen zugesprochen wurde.
Gegenstand des Urteils waren Schmerzensgeldforderungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung von Springer während des Vergewaltigungsprozesses gegen Kachelmann.
Presseberichten zufolge wollen beide Seiten in Berufung gehen.
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Springer-Verlag muss Kachelmann Rekord-Schmerzensgeld zahlen, Beitrag auf sueddeutsche.de vom 30.09.2015
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