Jameda - Bewertung löschen - Wann können Ärzte negative Bewertungen löschen lassen?

Jameda - Bewertung löschen - Wann können Ärzte negative Bewertungen löschen lassen?
17.07.2014474 Mal gelesen
Bewertungsportale wie Jameda stellen für Ärzte eine immer größer werdende Gefahr für deren guten Ruf dar.

Die Portale im Internet bieten für Patienten eine gute Orientierungshilfe bei der Arztwahl.

Was aber, wenn die Bewertung negativ ist? Unter welchen Voraussetzungen kann man solche Bewertungen löschen lassen?

Unzulässig sind falsche Tatsachenbehauptungen und Einträge, die einzig zum Ziel haben, den Arzt und seine Dienstleistungen "schlecht zu machen" - den Arzt also in seinem Ruf schädigen.

Liegt eine solche schlechte Bewertung vor, dann können Ärzte sich an den Portalbetreiber wenden und die Löschung der Bewertung verlangen. Der Betreiber des Bewertungsportals muss dann auch tätig werden, wenn er von dem Verstoß Kenntnis erlangt. Weiß der Arzt auch, wer die unzulässige Bewertung abgegeben hat, dann kann auch der Täter belangt werden.

Weitere Infos zu dem Thema finden Sie auf unsere Homepage in dem Beitrag 

Jameda und Co. - Arzt-Bewertungsportale im Internet - Wann können Ärzte Bewertungen im Internet löschen lassen?