Medienstrafrecht - Relevanz in der anwaltlichen Praxis

Medien- und Presserecht
30.07.2009983 Mal gelesen

Die zunehmende Nutzung des Internets geht einher mit einer entsprechenden Zunahme an Problemen und Straftaten im world wide web. . Oftmals fehlt es in diesem Zusammenhang an einem entsprechenden Unrechtsbewusstsein der Täter, so dass eine juristisch exakte Beurteilung des Sachverhalts nicht selten schwierig erscheint.

Das spezielle Medienstrafrecht ist als Querschnittsmaterie anzusehen, da es nicht in einem eigenständigen Gesetzeswerk geregelt ist, sondern sich aus einer Vielzahl von Einzelnormen zusammensetzt.

Folgende Gesetze und Themenfelder sind im besonderen Maße davon umfasst:

  • Urheberstrafrecht, Bsp.: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 UrhG;
  • strafrechtliche Verantwortlichkeit im Internet nach dem Telemediengesetz (Verantwortlichkeit, Zurechnung und Haftung);
  • die medienrelevanten Tatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB): Verbreitung (kinder-)pornografischer Schriften
  • die Volksverhetzung als Straftatbestand für Journalisten und die Rechtssprechung des BVerfG; 
  • formelles Pressestrafrecht (Verjährung/Fristbeginn/Fristablauf/Gerichtsstand)
  • Beschlagnahmeverbote und Durchsuchungsbeschränkungen im Medienstrafrecht (Bsp: Strafanträge und/ oder Einziehungsvorbehalt)
  • Jugendmedienschutz.

Im Mittelpunkt steht dabei die Sanktionierung menschlichen Handelns, welches in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den Medien steht.

 
Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M. 

Medienrecht mainz

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