Die Gefahren des "Sexting" - Wenn intime Bilder von Minderjährigen im Internet verbreitet werden - Wie ist die Rechtslage?

Medien- und Presserecht
22.10.2013766 Mal gelesen
Das Portal T-Online berichtet heute, dass in der Schweiz eine Aufklärungskampagne über die Gefahren des "Sexting" gestartet wurde. Was ist "Sexting"? Wie ist die Rechtslage und wie können sich Opfer wehren? Erste Informationen für Betroffene, Eltern und Lehrer.

Laut Wikipedia ist "Sexting" ein Kunstwort aus "Sex" und "Texting". Unter Sexting versteht man das Versenden von erotischem Bildmaterial über Mobilfunkgeräte. Insbesondere Jugendliche scheuen sich offenbar immer weniger intime Bildaufnahmen oder gar Nacktaufnahmen von sich an einen "Freund" zu versenden.

Das Problem: Gerade bei Jugendlichen in der Phase rund um die Pubertät ist die Achtung vor Anderen zeitweilig stark reduziert und es kann passieren, dass das eigentlich nur für den Empfänger gedachte Bildmaterial nicht nur an andere Personen weitergeleitet wird, sondern gar im Internet jedermann zugänglich gemacht wird.

Für die Betroffenen führt das in aller Regel zu erheblichen sozialen und/oder psychischen Beeinträchtigungen. Aus lauter Scham wird dabei teilweise dazu tendiert, die Sache "auszusitzen" und zu hoffen, dass es möglichst bald vorbei ist.

Dabei gibt es gerade in solch eklatanten Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen schnelle juristische Hilfsmöglichkeiten. Es ist in der Regel möglich auch auf großen Portalen wie z.B. Facebook für eine schnelle Beseitigung der Bilder zu sorgen.

Die Täter können auf Unterlassung, Beseitigung und auch auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Gerade die Durchsetzung eines Unterlassungs-/Beseitigungsanspruchs kann - sofern nach einer anwaltlichen Abmahnung noch erforderlich - schnell im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens erfolgen. Für die Verantwortlichen ist gerade der zivilrechtliche Teil mit erheblichen Kosten verbunden. An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass eine zivilrechtliche Haftung nicht etwa Volljährigkeit voraussetzt. Auch Minderjährige können haften.

Daneben kann die Verbreitung von Nackfotos im Internet auch eine Reihe von Straftatbeständen erfüllen. Es drohen daher auch strafrechtliche Konsequenzen.

Betroffenen und deren Eltern ist daher zu raten, sich gegen diese besonders perfide Form des Cyber-Mobbings schnell und konsequent zu wehren und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies hilft jedenfalls gegen das Gefühl von Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit.

Neben Eltern ist es nach Auffassung des Verfassers auch Lehrern möglich in diesem Bereich möglichst schon präventiv vorzubeugen. Insbesondere die Aufklärung über die erheblichen rechtlichen Konsequenzen von "Sexting" sollte dabei Berücksichtigung finden.

Der Verfasser ist Rechtsanwalt und insbesondere im Persönlichkeitsrecht spezialisiert.