Facebook-Anzüglichkeiten: Unterrichtsverbot für Lehrer

Facebook-Anzüglichkeiten: Unterrichtsverbot für Lehrer
04.07.2013291 Mal gelesen
Einem 40jährigen Lehrer ist Unterrichtsverbot erteilt worden - nachdem er über Facebook Anzüglichkeiten mit seiner 16jährigen Schülerin ausgetauscht hatte.

Das hat das Verwaltungsgerichts Aachen in seinem Beschluss vom 3.7.2013,  Aktenzeichen: 1 L 251/13, entschieden.

Der Lehrer hatte über Facebook mit seiner 16jährigen Schülerin kommuniziert und dabei sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck gebracht. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass er dafür mit einem Unterrichtsverbot belegt werden darf. Der Lehrer hatte dem Gericht erklärt, dass er eine Fehler begangen habe, es aber nicht zu körperlich sexuellem Kontakt mit dem Mädchen gekommen sei. Das Gericht betonte: Schon die verbalen sexuellen Kontakte ließen eine weitere Unterrichtstätigkeit nicht zu.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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