Doppelmord in der Karibik und Online-Archive: Bundesgerichtshof

Doppelmord in der Karibik und Online-Archive: Bundesgerichtshof
19.06.2013516 Mal gelesen
Doppelmord in der Karibik war Gegenstand des Appollonia-Prozesses in den 80er Jahren. Darüber hatten die Medien berichtet. Das Bereithalten von Beiträgen dazu in einem Online-Archiv beurteilte der Bundesgerichtshof als zulässig.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2012, VI ZR 330/11, AfP 2013, 54, betraf Artikel über den Appollonia-Prozess aus den 80er Jahren, die im Jahr 1999 in ein kostenloses Online-Archiv zum Abruf bereitgestellt worden waren.

Hintergrund

2001 war das Buch "Logbuch der Angst - Der Fall der Apollonia" von Klaus Hympendahl erschienen und 2004 hatte die ARD den Fall als Fernsehspiel unter dem Titel "Mord in der Karibik - Die Todesfahrt der Apollonia" in der Reihe "Die großen Kriminalfälle" gebracht. Bis 2008 gab es Zeitungsberichte über die Fahrt der Apollonia. Allerdings wurde der Name des Klägers in allen diesen Veröffentlichungen nicht genannt.

Der Kläger erlangte nach seinen Angaben erstmals 2009 Kenntnis von den Online-Veröffentlichungen in dem Archiv und forderte Unterlassung.

kein Unterlassungsanspruch

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Kläger kein Unterlassungsanspruch zusteht. Es sei zulässig, die genannten Artikel nach April 1999 unverändert in ein Online-Archiv einzustellen und weiterhin zum Abruf bereitzuhalten  Es gehöre zu den legitimen Aufgaben der Medien Straftaten - auch konkreter Personen - aufzuzeigen. In den Beiträgen, die der Kläger nur hinsichtlich der Nennung seines Namens, nicht aber im Übrigen angreife, werde wahrheitsgemäß und sachlich ausgewogen über die Tat berichtet.

Um die Artikel aus dem Online-Archiv zu finden, müssten diese gezielt gesucht werden. Sie würden typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen werden, die sich selbst aktiv informieren würden.

Der "Apollonia-Prozess" sei ein bedeutendes zeitgeschichtliches Ereignis gewesen und hätte ein spektakuläres Kapitalverbrechen betroffen.

In den Berichten sei der Kläger auch nicht stigmatisiert worden. Sie finden die Entscheidung hier im Volltext.

Amrei Viola Wienen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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