Dies hängt schon damit zusammen, dass die Verjährung der vermeintlichen Ansprüche droht. Filesharing-Urheberrechtsverstöße aus dem Jahre 2009 verjähren am 31.12.2012.
In der Regel wird man Ihnen vorwerfen, dass Sie den illegalen Download in einer sog. Internettauschbörse vorgenommen haben und dabei die Rechte der oben genannten Rechteinhaber verletzt haben. Man wird von Ihnen in der Regel Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten in horrender Höhe und die Unterzeichnung einer Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung fordern.
Dabei bewegen sich gerade bei der Abmahnung von Hörbüchern die Abmahnkosten bei mehr als € 1.000,00.
Es ist daher ganz besonders wichtig, dass Sie sich richtig verhalten.
Leitfaden für das richtige Verhalten im Falle einer Abmahnung:
Wir schlagen Ihnen folgende Reihenfolge vor:
- Notieren Sie die sehr kurze Frist sorgfältig.
- Unterzeichnen Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf.
- Verwenden Sie nicht eine sog. pseudomodifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet.
- Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.
Handeln Sie auf jeden Fall und bleiben Sie nicht untätig, ansonsten droht ein sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Die sog. Filesharing-Fälle stellen ein Spezialgebiet im Rahmen des Urheberrechts dar. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie nicht irgendeinen Anwalt aufsuchen, sondern sich mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht in Verbindung setzen.
Man kann Ihnen hier sehr gut helfen.
Wir stehen Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail: info@schaeferundschaefer.de oder rufen Sie uns auch gerne an.(Telefon: 089/53 51 35)
Georg Schäfer Rechtsanwalt