Berlin Partner GmbH: Behörde im Sinne des Presserechts

Medien- und Presserecht
22.05.2012317 Mal gelesen
Die Berlin Partner GmbH ist eine Behörde im Sinne des Presserechts. Das hat heute das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dazu hat die 27. Kammer per Beschluss am 22. Mai 2012, VG 27 K 6.09, entschieden.

Der 27. Kammer zufolge ist der Behördenbegriff des Presserechts nicht organisatorisch, sondern funktionell zu verstehen: Der Begriff erfasst danach auch juristische Personen des Privatrechts wie eine GmbH, deren die öffentliche Hand sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

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