Onlineshop meldet: Erpresser droht mit Abwertung bei Google

Medien- und Presserecht
22.12.2011362 Mal gelesen
Ein Erpresser soll einem Webshop-Betreiber mit der gezielten Herabstufung beim Google-Ranking gedroht haben, wenn er nicht zahlt.

Nachdem Online-Händler mehrfach von Hackern mit Online-Attacken bedroht worden sind, haben sich Kriminelle offenbar etwas Neues einfallen lassen. Laut einer Pressemitteilung der Organisation SUMA-EV - Verein für freien Wissenszugang mit Sitz in Hannover soll am 06.12.2011 ein Anrufer von der Inhaberin eines Onlineshops 5.000 € gefordert haben. Wenn sie sich weigere, würden massenhaft Bad-Links auf ihren Shop gesetzt werden. Dies habe zu Folge, dass sich zumindest ihr Google-Ranking verschlechtere. Möglicherweise würde die Webseite sogar aus dem Google-Index verbannt werden. Die Inhaberin soll beobachtet haben, dass sich das Ranking bei Google bereits verschlechtert habe.

Die Kriminalpolizei in Erlangen habe bereits Ermittlungen unter dem Aktenzeichen BY5760-006921-11/5 aufgenommen. Abschließend wird in der Pressemitteilung auf eine Stellungnahme von Google verwiesen. Demzufolge sei es möglich, dass einem Webshop auf diese Weise geschadet werden könne.

Unter Umständen ist es jedoch möglich, dass der Erpresser seine Drohung gar nicht umgesetzt hat beziehungsweise das für ihn gar nicht so einfach ist. Dies ergibt sich aus einem Beitrag in dem SEO-Blog "eisy" vom 21.12.2011. Nach der Ansicht des Verfassers sei nicht auszuschließen, dass auch andere Einflüsse zu einer Abstufung beim Google-Ranking geführt haben können.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.

Sicherlich sind auch noch die folgenden Beiträge/Ratgeber interessant für Sie:

Kostenloser PDF-Ratgeber: Rechtliche Aspekte bei der Suchmaschinen-Optimierung! SEO SEA SMO SEM und Recht

Serie zum Internetstrafrecht