Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.08.2011, Az. 6 U 78/10) hat den Betreiber einer Webseite wegen Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung fremder Pressetexte zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Entgegen der Ansicht des LG Mannheims stellte das OLG Karlsruhe im Berufungsverfahren fest, dass es sich bei den fraglichen Presseberichten um Urheberwerke handele.
Die KSP Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit Zahlungsforderungen der AFP geltend gemacht. Eine ausführliche Darstellung des Urteils und der möglichen Konsequenzen finden Sie hier.
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