Bundesgerichtshof-Urteil: Äußerung Eva Hermans bei einer Pressekonferenz wurde korrekt wiedergegeben

Medien- und Presserecht
24.06.2011 622 Mal gelesen
Die Journalistin, Autorin und ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Hermann unterlag im Rechtsstreit gegen das Hamburger Abendblatt: In seinem Urteil vom 21. Juni 2011, VI ZR 262/09, hat der Bundesgerichtshof gegen die Klägerin entschieden.

Eva Hermann war mit einer Berichterstattung des Hamburger Abendblatts nicht einverstanden gewesen und war gerichtlich dagegen vorgegangen: Sie sah sich in der Berichterstattung des Hamburger Abendblatts bezüglich einer Äußerung, die sie bei einer Pressekonferenz gemacht hatte, falsch zitiert und in ihrem Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt. Dabei ging es um Äußerungen zum Mutterbild während des Nationalsozialismus.

Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Wort & Kontext

Der Bundesgerichtshof entschied nun: die Berichterstattung hat nicht das Persönlichkeitsrecht von Eva Hermann verletzt. Es ging dabei um das Recht am eigenen Wort als Teil des Persönlichkeitsrechts. Zwar wirke der grundrechtliche Schutz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung, nicht nur gegenüber Fehlzitaten. Unter Betrachtung der Äußerung im Gesamtzusammenhang sei die Äußerung hier jedoch nicht unrichtig oder verälscht oder entstellt wiedergegeben.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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