Eva Hermann war mit einer Berichterstattung des Hamburger Abendblatts nicht einverstanden gewesen und war gerichtlich dagegen vorgegangen: Sie sah sich in der Berichterstattung des Hamburger Abendblatts bezüglich einer Äußerung, die sie bei einer Pressekonferenz gemacht hatte, falsch zitiert und in ihrem Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt. Dabei ging es um Äußerungen zum Mutterbild während des Nationalsozialismus.
Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Wort & Kontext
Der Bundesgerichtshof entschied nun: die Berichterstattung hat nicht das Persönlichkeitsrecht von Eva Hermann verletzt. Es ging dabei um das Recht am eigenen Wort als Teil des Persönlichkeitsrechts. Zwar wirke der grundrechtliche Schutz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung, nicht nur gegenüber Fehlzitaten. Unter Betrachtung der Äußerung im Gesamtzusammenhang sei die Äußerung hier jedoch nicht unrichtig oder verälscht oder entstellt wiedergegeben.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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