Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Urmann & Collegen für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien

Medien- und Presserecht
15.06.2011656 Mal gelesen
Aktuell: Abmahnung wegen Filesharing durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte.

Wegen Urheberrechtsverstößen an Erotikfilmen werden massiv Abmahnungen ausgesprochen. Die Rechteinhaberin DigiProtect mit Sitz in Frankfurt lässt angebliche Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmen dokumentieren und sodann abmahnen. Derzeit erhalten wir eine Vielzahl dieser Konstellationen. Festgestellt werden konnte in letzter Zeit, dass die Kanzlei Urmann & Collegen nach Ermittlung der IP´s und nach Auskunftserteilung durch die Access-Provider (Telekom etc) in einigen Fällen sich Monate Zeit lässt, bis dann eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Bei Fällen mit vorgeblich mehreren Urheberrechtsverletzungen ist mehrfach festgestellt worden, dass erst einmal ein Abmahnverfahren durchgeführt wird. Wenn dieses Verfahren dann durch eine Teilzahlung oder gar durch eine Zahlung der geforderten Gesamtsumme von regelmäßig 650,00 Euro erledigt ist, wird die nächste Abmahnung für DigiProtect ausgesprochen.

Das Abwarten über Monate durch die Kanzlei Urmann & Collegen dürfte jedenfalls die Möglichkeit ausschließen, bei Nichteinhaltung der regelmäßig kurz gesetzten Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung in einem Eilverfahren durchzusetzen. Gleichwohl ist es natürlich wichtig, die Frist in dem Abmahnschreiben einzuhalten.

In der Abmahnung wird der Vorwurf dargestellt, dass der Erotikfilm über sogenannte P2P-Tauschbörsen wie BitTorrent zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt wurde. Mit dem Download des Werkes wird dieses gleichzeitig zum Download angeboten, in der Regel weltweit.

Wenn der Vorwurf selbst nicht entkräftet werden kann, ist bei Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann & Collegen für die Rechteinhaberin DigiProtect die Rechtsprechung zu den wesentlichen Verwertungsphasen eines Filmwerkes zu beachten. Gerade im Bereich der Erotikfilmindustrie werden Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, die bereits vor Jahren auf den Markt gebracht wurden. Das ist bei der Höhe eines Schadensersatzanspruches von Relevanz. Weiter ist das Produktionsbudget beachtlich: Es liegt auf der Hand, dass eine Urheberrechtsverletzung an einer aktuellen Kinoproduktion anders zu bewerten ist als eine Urheberrechtsverletzung an einer Produktion im Erotikbereich.

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft bearbeitete u.a. Abmahnungen wegen Filesharing.

Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung.

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