Dürfen in Online-Artikeln Links auf rechtswidrige Inhalte eingebaut werden? Dazu hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zu dem interessanten Urteil vom 14. Oktober 2010, I ZR 191/08, liegt nun die Begründung vor.
Wenn Links auf fremde Internetseiten in einen im Internet veröffentlichten Artikel, der dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfällt, in der Weise eingebettet sind, dass die Links einzelne Angaben des Artikels belegen, oder durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, dann werden auch die Links von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
Das Urteil finden Sie hier im Volltext.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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