Abmahnung Zimmermann & Decker Rechtsanwälte – tonpool Medien GmbH – Zwei Abmahnungen gleichen Datums

Medien- und Presserecht
12.10.2010638 Mal gelesen

Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, sprechen die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH derzeit Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen in Internet-Tauschbörsen aus. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an Titeln, die Bestandteil aktueller German Top 100 Single Chart Container sind. Im Rahmen eines Beratungsmandats legte uns ein Abgemahnter gleich zwei Schreiben der Hamburger Kanzlei vor. Gegenstand waren die Titel

"Xavier Naidoo - Ich brauche dich"

und

"Nena - In meinem Leben".

Beide Werke waren auf demselben Chart Container enthalten. Die Abmahnschreiben datierten beide vom gleichen Tag, die genannten Tatzeitpunkte waren auf die Sekunde identisch. Dennoch machte die Kanzlei Zimmermann & Decker Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche für beide Verstöße getrennt geltend. Beide Abmahnschreiben waren von ein und demselben Rechtsanwalt unterzeichnet. Wir fragen uns, warum die beiden Verstöße, die offenkundig zum gleichen Zeitpunkt bekannt waren, nicht in einem Abmahnschreiben zusammengefasst worden sind. Dies ist beispielsweise bei der Kanzlei Rasch der Fall. Zwar ist eine erhöhte Schadensersatzforderung bei einem Verstoß gegen zwei verschiedene Werke nachvollziehbar und auch angemessen, warum aber auch doppelte Anwaltskosten anfallen sollen, leuchtet uns nicht ein.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Zimmermann & Decker erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.

   

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