Marokkanisches Recht

Marokkanisches Recht

Marokko, gemäß der eigenen Staatsbezeichnung das Maghrebinische Königreich, ist seit der Verfassungsreform 1996 eine konstitutionelle Monarchie. Das marokkanische Rechtswesen orientiert sich weitgehend am französischen Recht. Insbesondere das marokkanische Handelsgesetz von 1913 beruht im Wesentlichen auf dem französischen Code de Commerce von 1807. Während auch der Allgemeine Teil des marokkanischen Zivilgesetzbuchs in weiten Teilen dem französischen Zivilgesetzbuch gleicht, finden sich im Besonderen Teil durchaus Elemente aus dem islamischen Recht.

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