CBH Rechtsanwälte mahnen erneut für FAST Fashion Brands GmbH ab

Markenrecht
12.08.2021100 Mal gelesen
CBH Rechtsanwälte mahnen erneut für FAST Fashion Brands GmbH ab

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg und mahnen derzeit für diese Markenrechtsverletzungen ab. Die FAST Fashion Brands GmbH ist Inhaberin zahlreicher Marken und deren Markenrechte, unter anderem HOMEBASE, USHA, OSHA, ESHA, YUKA, MO, myMO, Izia, Icebound, Isha, risa, talence, nolie und weiteren Marken.

 

Inhalt der Abmahnung:

In diesem Fall wird die Verletzung der Markenrechte an der Marke "Sookie" durch den Abgemahnten gerügt.

Diese ist zugunsten der FAST Fashion Brands GmbH unter der Registernummer 3020160094113 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und genießt somit markenrechtlichen Schutz.

 

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund dieses Verstoßes fordern die CBH Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin wird eine Auskunftserteilung, die Anerkennung eines Schadensersatzes sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.