Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum für Time Gate GmbH

Markenrecht
24.03.202110 Mal gelesen
Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum für Time Gate GmbH – Markenrechtsverletzung „SAM“

Die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft aus Köln vertreten die Interessen der Time GateGmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem die Verletzung des Markenrechts abgemahnt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist die Marke "SAM". In der Abmahnung wird ausgeführt, dass diese zugunsten der Time Gate GmbH beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist und umfassenden Schutz genießt.

Unter anderem ist die Bezeichnung auch für Bekleidung, zB für Brautkleider, geschützt. In der Abmahnung wird die Verwendung der Bezeichnung "SAM" bei dem Verkauf eines Brautkleides gerügt, ohne dass der Anbieter die dafür notwendige Lizenz zur Verwendung der Bezeichnung innehatte. Dies stelle eine Verletzung des Markenrechts dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Auskunft über den Umfang der Markenrechtsverletzung, die Zahlung eines Schadensersatzes sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren, bemessen an einem Gegenstandswert von 75.000,00?.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.