Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Abmahner Inhaber der deutschen Wort-/Bildmarke Nr. 302018205127 (BENYAR) ist, die am 15.02.2018 angemeldet und am 14.03.2018 mit der Leitklasse Nizza 14 unter anderem für Armbanduhren und Uhren eingetragen worden ist. Ein Registerauszug ist dem Schreiben beigefügt.
Sodann wird auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten verwiesen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich auf der angebotenen Uhr das genannte Kennzeichen und unter dem Produktfoto der Begriff "Benyar Herren Armbanduhr Analog" findet. Mit dieser Art und Weise der Präsentation verletze der Abgemahnte Kennzeichenrechte des Abmahners. Bei dieser Sachlage stünden dem Abmahner Unterlassungs-, Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Schadensersatzansprüche zu.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Angebot von Armbanduhren und deren Bewerbung die Wort-/Bildmarke "BENYAR" zu verwenden und/oder unter dieser Bezeichnung Armbanduhren anzubieten und/oder zu vertreiben. Darüber hinaus soll der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro tragen ( 1.764,50 Euro).
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
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Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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