Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin seit über 20 Jahren und weltweit in über 60 Ländern unter dem markenrechtlich geschützten Begriff "DropStop" Ausgießer / Tropfenfänger für Flaschen oder ähnliche Flüssigkeitsbehälter verkauft. In diesem Zusammenhang wird auf mehrere Marken verwiesen (Unionsmarke 001194406 "DropStop" und Unionsmarke 015803935 "DropStop by Schur").
Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten über eine Einschenkhilfe und einen durchgeführten Testkauf wird der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben.
Zu den Forderungen in der hier vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung abgeben. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro nebst Testkaufkosten vor.
Meine Einschätzung:
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die Schur Pack Denmark A/S erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Rufen Sie mich einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine email an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.