Auch eine Abmahnung der relaxdays GmbH über die sjs Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

19.04.2017175 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurden aktuell zwei Abmahnungen der sjs Schneehain John Suchfort Rechtsanwälte für die relaxdays GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen:

Die beiden hier aktuell vorliegenden Abmahnungen sind an Amazon-Händler gerichtet. Unter Verweis auf eine konkrete ASIN wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem hinter dieser ASIN stehenden Produkt um ein Produkt der Abmahnerin handele. Indem sich die Abgemahnten an das seitens der Abmahnerin erstellte Produktangebot angehängt haben, würden diese behaupten, dass sie ebenfalls das Produkt vertreiben. Durchgeführte Testkäufe hätten jedoch ergeben, dass die vertriebenen Produkte nicht von der Abmahnerin stammen. Das Handeln der Abgemahnten stelle jedenfalls eine Unternehmenskennzeichnungsverletzung dar, weil mit dem Vermerk "von relaxdays" in der Warenüberschrift des Amazon-Angebotes das Unternehmenskennzeichen der Abmahnerin ohne Zustimmung der Abmahnerin genutzt werde. In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OLG Hamm verwiesen.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit beiden hier vorliegenden Abmahnungen wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügten vorformulierten Erklärungen sehen neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden unter Hinweis auf den durch den Testkauf entstandenen Aufwand auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro mit einer 1,5 Geschäftsgebühr angesetzt, so dass sich Kosten in Höhe von 1.764,50 Euro zzgl. der Testkaufkosten ergeben.

 

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung der relaxdays GmbH sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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