Für gewisse Verbraucherdarlehensverträge wurde die Widerrufsfrist gesetzlich eingeschränkt bzw. befristet.
Für Verbraucherdarlehensverträge, die ab dem Juni 2010 abgeschlossen worden sind gilt dies nicht. Falls eine solche Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, so kann auch heute noch widerrufen werden.
Nach wie vor sind auch viele Widerrufsbelehrungn in Darlehensverträgen, die ab dem Juni 2010 abgeschlossen worden sind, fehlerhaft.
Zu diesen neueren Darlehensverträgen gibt es mittlerweile auch schon Urteile, die fehlerhafte Behrungen in Darlehensverträgen beginnend ab dem Juni 2010 enthalten.
Die Fehler in den Belehrungen sind zwar generell weniger geworden. Nach der neueren Gesetzeslage müssen aber z.B. auch Pflichtangaben gemacht werden und dies muss in der Widerrufsbelehrung erwähnt werden. Diese Pflichtangaben müssen dann aber im Darlehensvertrag auch tatsächlich enthalten sein.
Vor diesem Hintergrund bestehen auch bei Darlehensverträgen, die nach dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden in einer Vielzahl von Fällen die Möglichkeit das Darlehen zu widerrufen. Dies mit der Folge, dass z.B. keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und eine bessere Umfinanzierung möglich ist.
Der Verfasser ist seit mehreren Jahren mit der Materie vertraut und hat vorgerichtliche und gerichtliche Erfolge erzielt.
Für den Darlehensnehmer steht am Anfang immer die Auswertung zur evtl. Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung im Vordergrund bzw. dies ist der erste Schritt, der bei Bedarf angegangen werden sollte.
Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb
Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb
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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.