Kreditnehmer können sich weiterhin glücklich schätzen!

Kreditnehmer können sich weiterhin glücklich schätzen!
13.08.2016246 Mal gelesen
Trotz des Fristablaufes Ende Juni diesen Jahres, können viele Verbraucher durch die Ausübung des Widerrufes eine Menge Geld sparen! Nehmen Sie den professionellen und zuverlässigen Service unserer Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden in Anspruch!

"Widerrufsjoker" - er lebt weiter!

 Trotz der für den Verbraucher einschneidenden Gesetzesänderung können viele Verbraucher weiterhin ihre Verbraucherdarlehensverträge "ewig" widerrufen. Denn alle Kreditverträge, die zwischen Juni 2010 und März 2016 aufgenommen worden sind, sind von dieser Gesetzesneuerung nicht erfasst. Zwingende Voraussetzung für das Greifen des Widerrufsjokers ist jedoch, dass der Verbraucher zudem bei Abschluss des Vertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung von dem involvierten Kreditinstitut erhalten hat. Nach einer gesetzlichen Regelung beginnt in einer solchen Situation die normalerweise geltende 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Seit dem 21.06.2016 absolut gar nicht mehr widerrufbar sind nach der Gesetzesänderung alle Kreditverträge, die zwischen den Jahren 2002 und Mitte 2010 entstanden sind. Mit dieser Regelung wurde dem Streben der Banken nach mehr Rechtssicherheit - jedoch zu Lasten des Verbrauchers - stattgegeben. Auch ist das Widerrufsrecht aller später aufgenommen Darlehen durch das neue Gesetz massiv eingeschränkt worden. Diese unterfallen nunmehr einer absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

 Umschuldung birgt massive Ersparnisse

 Zu Zeiten von rekordverdächtig niedrigen Zinsen, bildet eine Umschuldung für den Verbraucher eine äußerst attraktive Möglichkeit, eine Menge Geld zu sparen. Denn ein nach dem Widerruf des Altdarlehens neu abgeschlossener Vertrag, wird zu tagesaktuellen Konditionen - also auch aktuell geltenden Zinssätzen abgeschlossen. Normalerweise wird bei der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrages eine von dem Verbraucher zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Dabei handelt es sich um eine Form des Schadensersatzes. Die Bank kann dadurch die durch die beispielsweise frühzeitige Kündigung ausfallenden Leistungen kompensieren. Diese wird jedoch bei der Ausübung eines Widerrufes nicht fällig. Unterdessen werden beim Widerruf alle bereits geleisteten Leistungen zwischen Bank und Kreditnehmer wechselseitig zurückgewährt. Die Bank erhält vom Kunden also die Darlehenssumme, während der Kunde alle bereits geleisteten Raten und Zinsen (in verzinster Form) zurückerhält.

Banken verspielen Vertrauensschutz

Viele von den Banken und Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrungen weichen von der eigentlich geltenden Musterbelehrung ab, weswegen dem betroffenen Kreditinstitut jegliche Fehler der abweichenden Widerrufsbelehrung zuzurechnen. Denn grundsätzlich gilt das Vertrauen in die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung - also der Vertrauensschutz - nur so lange, wie das belehrende Kreditinstitut die Belehrung auch unverändert übernimmt. Viele Kreditinstitute weichen jedoch von dem gesetzlich vorgegebenen Muster bei der Belehrung über die Widerrufsfrist ab. Oftmals wird gegenüber dem Verbraucher die Frist mit dem Wort "frühestens" bestimmt. Jedoch ist der Kreditnehmer durch diese sehr vage Formulierung nicht in der Lage, den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig und präzise zu bestimmen. Denn dieser weiß nicht, an welche weiteren Bedingungen der Lauf der Frist geknüpft ist. Eine Widerrufsbelehrung, die eine solche Ungenauigkeit enthält, ist somit fehlerhaft

Werdermann von Rüden mandatieren - Widerrufsjoker erfolgreich ausspielen!    

Unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden ist bereits seit langer Zeit auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und hat bereits in zahlreichen Fällen Mandanten, die den Widerrufsjoker ausgespielt haben, zu beträchtlichen Ersparnissen verholfen. Zu dem besonderen uns exklusiven Service unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden gehört eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotenzial beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!