Widerrufsjoker noch heute ausspielbar!

Widerrufsjoker noch heute ausspielbar!
11.08.2016200 Mal gelesen
Trotz des Fristablaufes können viele Verbraucher weiterhin den Widerrufsjoker ausspielen und davon profitieren! Setzten Sie sich noch heute mit unseren Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden in Verbindung, um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen!

Altdarlehen noch immer "ewig" widerrufbar!

Zahlreiche  Verbraucher haben unverhofft noch immer die Möglichkeit, den sogenannten Widerrufsjoker auszuspielen. Demnach können weiterhin tausende Verbraucherdarlehen können auch nach Verstreichen der eigentlich geltenden gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen problemlos durch den Kreditnehmer widerrufen werden. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden an viele Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen angefügt. Das führt von Gesetzes wegen zu einer "ewigen" Widerrufbarkeit - die Widerrufsfrist beginnt demnach nie an zu laufen. Diese "ewige" Widerrufbarkeit bestand bis zum 21. Juni 2016 auch für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Eine Gesetzesänderung aus dem Frühjahr dieses Jahres ließ den Widerrufsjoker für diese Verträge aber erlöschen. Diese Gesetzesänderung wurde wohl auf Betreiben der Banklobbyisten hin in Berlin verabschiedet, da die Kreditinstitute sich dadurch mehr Rechtssicherheit erhofften.

Widerruf führt zu unverhofften und lukrativen Ersparnissen

Der widerrufende Verbraucher kann durch das Ausspielen des sog. "Widerrufsjokers" gegenüber des jeweiligen Kreditinstitutes Geldbeträge bis in den vier- bis fünfstelligen Bereich sparen. Dem liegt eine momentan einzigartige Situation zugrunde: zum einem befinden sich die Zinsen momentan auf einem historischen Tiefpunkt. Die Zinsen der Altkredite sind in den meisten Fällen noch deutlich höher angesetzt, weswegen der alte Immobilienkredit in der Regel sehr viel teurer ist. Widerruft der Kunde seinen Kredit, so kann dieser im gleichen Zuge eine Umschuldung auf einen sehr viel günstigeren Kredit vornehmen, um so auch die weitere Abbezahlung des alten Kredites gewährleisten zu können. Außerdem hat das vom Widerruf betroffene Kreditinstitut grundsätzlich keinerlei Anspruch auf Zahlung der sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird lediglich im Falle einer vorzeitigen Kündigung fällig, damit das jeweilige Kreditinstitut die durch den Widerruf ausfallenden Leistungen kompensieren kann. Da der Betrag in den meisten Fällen sehr hoch ist, ist eine Umschuldung im Falle einer Kündigung meist wirtschaftlich sinnlos. Beim Widerruf hingegen wird eine Umschuldung - insbesondere durch die Kombination mit den heute besonders niedrigen Zinsen besonders attraktiv.

Deutlichkeitsgebot missachtet

Das "ewige" Widerrufsrecht basiert auf einer verbraucherfreundlichen Regelung aus dem Jahr 2002. Danach gilt für Verbraucher, die fehlerhaft über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt worden sind, ein unbefristetes Widerrufsrecht. Fehlerhaft waren die Widerrufsbelehrungen unzähliger Kreditinstituten aufgrund von Verstößen gegen das von Gesetzes wegen gebotene Deutlichkeitsgebot. Der Gesetzgeber schrieb vor, die Darlehensnehmer unmissverständlich, abschließend und vollständig über Voraussetzungen, Folgen und das Prozedere des Widerrufs zu informieren. Das war nicht geschehen, unzulässige Zusätze und verwirrende Passagen häuften sich. Zudem wurden viele Verbraucher durch Formulierungen wie "frühestens" oftmals nicht eindeutig über den Beginn des Ihnen zustehenden 14-tägigen Widerrufrechtes belehrt. Der Bundesgerichtshof hat in einigen Fällen bereits einige solche Formulierungen als fehlerhaft beurteilt. Die Geltung des für den Kreditnehmer momentan besonders vorteilhaften unbefristeten Widerrufsrechts kann in vielen Fällen somit auf höchstrichterliche Urteile gestützt werden.

 Werdermann von Rüden mandatieren und Geld sparen!

Unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden ist bereits seit langer Zeit auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und hat bereits in zahlreichen Fällen Mandanten, die den Widerrufsjoker ausgespielt haben, zu beträchtlichen Ersparnissen verholfen. Zu dem besonderen und exklusiven Service unserer Kanzlei Werdermann I von Rüden gehört eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.

3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotenzial beim Widerruf.

4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!