Hat der Widerrufsjoker doch nicht ausgespielt? Widerruf neuer Darlehen weiter möglich!

Kredit und Bankgeschäfte
26.06.2016273 Mal gelesen
Seit dem 21. Juni 2016 ist der Widerruf alter Darlehen aus 2002 bis 2010 nicht mehr möglich. Dies bedeutet aber nicht das endgültige Aus des Widerrufsjokers. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen machen den Widerruf von Verträgen seit Juni 2010 möglich.

Seit dem 21. Juni 2016 hat der Widerrufsjoker sein letztes Spiel gespielt. Alte Darlehensverträge können nun nicht mehr widerrufen werden. Das Aus des ewigen Widerrufsrechts alter Kredite bedeutet aber nicht, dass nicht weiterhin fehlerhafte Widerrufsbelehrungen im Umlauf sind!


Mit Mingers & Kreuzer zum erfolgreichen Widerruf des unliebsamen Darlehens


Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führten in der Vergangenheit zu erfolgreichen Widerrufen von Darlehen. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer verhalf so verlässlich vielen Kreditnehmern zum Profit durch hohe Zinsersparnisse beim Widerruf. 


Darlehen, die im Zeitraum 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden, konnten so auch mithilfe des Widerrufsjokers profitabel widerrufen werden. 


Darlehen, die nach dem 11. Juni 2010 aufgenommen wurden, können trotz Kreditendspurt noch widerrufen werden, wenn Sie als Darlehensnehmer beim Vertragsabschluss nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden bzw. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dem Vertrag zugrunde lag. 


UNSER RAT:Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag mit Abschlussdatum nach dem 11. Juni 2010 unbedingt von einem Anwalt prüfen! 


Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen begründen erfolgreiche Widerrufe!


Auch wenn Ihr Darlehen nach 2010 geschlossen wurde, kann die Widerrufsbelehrung fehler- oder mangelhaft sein. Das bedeutet für Sie als Darlehensnehmer eines neuen Kredites, dass ein Widerruf weiterhin erfolgreich sein kann bzw. eine Rückabwicklung möglich ist! 


KURZ NOTIERT: Rückabwicklung und Widerruf sparen Ihnen bares Geld! - Bei neueren Kreditverträgen können bei Widerruf schnell mehrere tausend Euro jährlich für Sie drin sein! 


Bei vorzeitiger Kündigung des Darlehensvertrages und der daraus entstehenden Zahlung der sog. Vorfälligkeitsentschädigung, können durch Fehler in der Widerrufsbelehrungen Ansprüche auf Erstattung geltend gemacht werden. Sie erhalten also die Vorfälligkeitsentschädigung zurück! 


Wie wir bereits vor dem 21. Juni 2016 zum Kreditendspurt informierten, können durch die Fehler- und Mangelhaftigkeit von aktiven Widerrufsbelehrungen auch noch Jahre nach Vertragsabschluss Darlehen widerrufen werden, da eine Widerrufsfrist, die gesetzlich auf 14 Tage festgelegt ist, nie begonnen hat. Das einzig und allein durch Formulierungsfehler der Kreditinstitute! 


Wir informieren Sie gerne über den Widerruf Ihres Darlehens und prüfen fachgerecht Ihre Unterlagen: Widerruf lohnt sich - wir beraten Sie gerne über Ihre persönlichen Erfolgschancen!