Trotz Fristende: Widerruf von Immobiliendarlehen häufig noch möglich

Trotz Fristende: Widerruf von Immobiliendarlehen häufig noch möglich
23.06.2016219 Mal gelesen
Auch wenn die Banken es gerne hätten: Aber das Thema Darlehenswiderruf können sie auch nach Ablauf der Widerrufsfrist am 21. Juni noch lange nicht zu den Akten legen.

Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss: "Zunächst ist nur die Widerrufsfrist für die Immobilienfinanzierungen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, abgelaufen. Aber selbst bei diesen Verträgen gibt es immer noch Ausnahmen und der Widerruf ist noch möglich. Darlehen die vor dem 1. November 2002 oder nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können sowieso noch weiter widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen."

Wie die Widerrufsmöglichkeiten sind, hängt nicht alleine vom Datum, sondern auch von den Umständen des Vertragsschlusses ab. Rechtsanwalt Jansen erläutert die Möglichkeiten.

Darlehen mit Vertragsschluss vor dem 1. November 2002

"Grundsätzlich sind diese Verträge nicht vom Ende der Widerrufsfrist betroffen. Allerdings waren die Banken zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht dazu verpflichtet, den Verbraucher über seine Widerrufsmöglichkeiten ordnungsgemäß aufzuklären. Das kann den Widerruf schwierig, aber nicht unmöglich machen. Denn oftmals wurden Darlehen auch in sog. Haustürsituationen oder per Fernabsatzvertrag geschlossen. Dann kann der Widerruf immer noch möglich sein."

Darlehen mit Vertragsschluss zwischen November 2002 und 10. Juni 2010

"Für diese Verträge ist das ewige Widerrufsrecht am 21. Juni erloschen. Ausnahmen gibt es auch hier. Wurde beispielsweise gar nicht über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt, können diese Darlehen nach wie vor widerrufen werden. Der Widerruf ist häufig auch dann möglich, wenn der Vertragsschluss in einer Haustürsituation oder per Fernabsatzvertrag erfolgte. Viele Kreditnehmer, die fristgerecht widerrufen haben, warten nun auf eine Mitteilung ihrer Bank. Lehnt diese den Widerruf ab, lässt er sich in vielen Fällen gerichtlich durchsetzen oder es kann eine außergerichtliche Lösung mit der Bank gefunden werden."

Darlehen mit Vertragsschluss zwischen 10. Juni 2010 und 21. März 2016

"Die Banken haben nicht plötzlich aufgehört, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu verwenden. Auch bei diesen jüngeren Verträgen lassen sich noch häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden. Diese Darlehen können immer noch widerrufen werden, da sie vom Ablauf der Frist nicht betroffen sind."

Darlehen mit Vertragsschluss seit dem 21. März 2016

"Für diese Verträge wurde das Widerrufsrecht auf maximal ein Jahr und 14 Tage beschränkt. Selbst bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist der Widerruf nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich."

Der Widerrufsjoker ist noch lange nicht am Ende. Viele Verbraucherdarlehen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widerrufen. Eine Überprüfung kann sich in jedem Fall lohnen. Rechtsanwalt Jansen: "Hatte der Kreditgeber bei der Vergabe eines Immobiliendarlehens eine Aufklärungspflicht und hat dennoch keine Widerrufsbelehrung erteilt, ist der Widerruf grundsätzlich noch möglich."

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

 

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