Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank können noch gut zwei Wochen Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen

Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank können noch gut zwei Wochen Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen
06.06.2016151 Mal gelesen
Westdeutsche ImmobilienBank verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch bis zum 21.6.2016 Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank können noch gut zwei Wochen Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen

Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank können noch gut zwei Wochen lang ihre Darlehensverträge widerrufen. Denn die Westdeutsche ImmobilienBank verwendete jahrelang - besonders auffällig sind jene aus dem Jahr 2006 - fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Verbraucherdarlehensverträgen. Deshalb ist es noch bis zum 21.6.2016 möglich, diese alten Darlehensverträge zu widerrufen. Das liegt daran, dass in solchen Fällen bis zu einer vor kurzem erfolgten Gesetzesänderung keine Widerrufsfrist zu laufen begann; das Widerrufsrecht bestand dann "ewig". Zeitgleich mit dieser Gesetzesänderung regelte der Gesetzgeber, dass ein Widerruf in Altfällen nur noch bis zum 21.6.2016 erfolgen kann. Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank müssen daher zeitnah tätig werden, wenn sie von den Vorteilen eines späten Widerrufs profitieren wollen.

 

Widerruf von Verträgen bei der Westdeutsche ImmobilienBank ist bares Geld wert

Der späte Widerruf von Verträgen bei der Westdeutsche ImmobilienBank (und auch bei andren Kreditinstituten) ist bares Geld wert. Er ebnet den Weg für eine kostengünstige - d.h. de facto kostenlose - Umschuldung weg vom teuren Altkredit hin zu einem der derzeit unfassbar günstigen Kredite, weil im Widerrufsfall keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung anfällt (anders als bei einer vorzeitigen Kündigung). Ferner muss der Kreditgeber, hier also die Westdeutsche ImmobilienBank, im Widerrufsfall auch empfangene Zinsleistungen verzinst an den widerrufenden Kunden herausgeben. Durch dieses Zusammenspiel geht es für Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank um Einsparungen in vier- bis fünfstelliger Höhe.

 

Westdeutsche ImmobilienBank kann sich wegen Abweichungen von Musterwiderrufsbelehrung nicht auf Gesetzlichkeitsfiktion berufen

Voraussetzung einer Zurechenbarkeit von Fehlern an das Kreditinstitut, hier die Westdeutsche ImmobilienBank, ist eine Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers. Denn wenn ein Kreditinstitut diese Musterwiderrufsbelehrung unverändert verwendete, greift zu seinen Gunsten eine sog. Gesetzlichkeitsfunktion; die Richtigkeit der Belehrung wird dann unterstellt. Im Falle der Westdeutsche ImmobilienBank lagen aber offensichtliche Abweichungen vor, die eine Zurechnung ermöglichen. Vor allem ergänzte sie im Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" das im Muster nicht vorgesehene Wort "insbesondere" und ganz am Ende der Widerrufsbelehrung einen Passus zu Besonderheiten bei mehreren Darlehensnehmern, den das Muster ebenfalls nicht enthielt.

 

Widerrufsbelehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank enthielten mehrere Fristenfehler

Die Widerrufsbelehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank enthielten wohl vor allem Fehler im Hinblick auf die verschiedenen Fristen. Im Hinblick auf die Widerrufsfrist wurde das Wort "frühestens" verwendet, ohne dass die Westdeutsche ImmobilienBank auch nur ein Wort zur Erläuterung etwaiger weiterer, für den Fristbeginn erheblichen Faktoren - neben dem Erhalt der Belehrung - verlor. Für Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank war der Fristbeginn daher nicht sicher bestimmbar. Darüber fehlte im Hinblick auf die Frist zur Erstattung etwaig empfangener Leistungen ein Hinweis darauf, dass auch die Westdeutsche ImmobilienBank im Falle eines Widerrufs natürlich innerhalb dieser Frist etwaige empfangene Leistungen herausgeben müsste. Der daraus beim Verbraucher entstehende - unberechtigte - Eindruck einseitiger Benachteiligung dürfte ebenfalls eine Fehlerhaftigkeit der Belehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank begründen.

 

Überflüssiger Zusatz zu finanzierten Geschäften in Widerrufsbelehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank verwirrte Verbraucher

Auch ein überflüssiger Zusatz zu sog. "finanzierten Geschäften" in den Widerrufsbelehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank dürfte einen Fehler derselben darstellen. Darlehensverträge sind in aller Regel gerade nicht Bestandteil solcher "finanzierten Geschäfte". Diese stellen einen recht seltenen Ausnahmefall dar. Denn dass die Westdeutsche ImmobilienBank aber in erheblichem Umfang über die Besonderheiten im Falle eines finanzierten Geschäfts belehrte, auch wenn ein solches gar nicht vorlag, dürfte zu erheblicher Verwirrung bei etlichen ihrer Kunden geführt und dadurch gegen das Deutlichkeitsgebot verstoßen haben.

 

Verbleibende Zeit nutzen und mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden Verträge bei Westdeutsche ImmobilienBank widerrufen - Anwälte bieten kostenlose Erstberatung

Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank sollten die verbleibende Zeit nun noch nutzen, um ihren Vertrag bei der Westdeutsche ImmobilienBank zu widerrufen. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden sind aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Widerruf von Verbraucherdarlehen ein exzellenter Partner für dieses Vorhaben. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Kunden der Westdeutsche ImmobilienBank eine kostenlose Erstberatung samt Erstprüfung der Widerrufsbelehrung auf ihre Fehler und damit der Widerrufbarkeit des Darlehensvertrages. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!