SEB verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Verträge noch drei Wochen lang widerrufen

SEB verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Verträge noch drei Wochen lang widerrufen
02.06.2016265 Mal gelesen
SEB verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch bis zum 21.6.2016 Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

SEB verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - Verträge noch drei Wochen lang widerrufen

Die SEB verwendete jahrelang - und vor allem im Jahr 2006 - regelmäßig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für ihre Verbraucherdarlehensverträge, weshalb Kunden der SEB diese Verträge in aller Regel noch heute widerrufen können. Denn bei fehlerhafter Belehrung begann in der Vergangenheit eine Widerrufsfrist nicht zu laufen; das Widerrufsrecht bestand "ewig". Der Gesetzgeber ist allerdings - wohl auf Betreiben der Bankenlobby - tätig geworden und hat auch für Fälle der fehlerhaften Belehrung eine zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts von einem Jahr und zwei Wochen eingeführt. Rückwirkend hat er darüber hinaus für Altfälle festgelegt, dass eine Ausübung des Widerrufsrechts nur noch bis zum 21. Juni 2016, also noch gut drei Wochen, möglich ist.

 

Widerruf von Verträgen bei der SEB ist bares Geld wert

Der Widerruf von alten Verträgen bei der SEB ist bares Geld wert. Denn der Widerruf führt zur Umwandlung des Darlehensvertrags in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis, dessen Abwicklung gesetzlich genau geregelt ist. Die für den Kündigungsfall in aller Regel zur Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen getroffenen Vereinbarungen sind dann hinfällig. Dadurch ist eine Umschuldung auf einen Kredit zu den heute unfassbar günstigen Zinssätzen kostenlos und einfach möglich. Angenehmer Nebeneffekt ist dann noch, dass die SEB ihrerseits die erhaltenen Zinsen - diese wiederum verzinst - erstatten muss. Durch diesen einfachen "Trick" können Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe eingespart werden.

 

Widerrufsbelehrungen der SEB wichen von gesetzlichem Muster ab - Fehler zurechenbar

Grundsätzlich billigen die Gerichte Kreditgebern wie der SEB einen sog. Vertrauensschutz zu: Übernehmen sie die Musterwiderrufsbelehrung, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt, völlig unverändert, so sind ihnen Fehler dieser Belehrung nicht zurechenbar, da diese auf den Gesetzgeber zurückgehen. Ihre Belehrungen werden dann behandelt, als seien sie ordnungsgemäß erfolgt (sog. Gesetzlichkeitsfiktion). Die SEB wich aber in vielerlei Hinsicht von der Musterwiderrufsbelehrung ab. So schriebe sie statt "Die Frist beginnt" "Der Lauf der Frist beginnt", erwähnte den "Brief" nicht als Beispiel für die Textform, verfasste den Text in der Ich-Form und fügte im Muster nicht vorgesehene Zwischenüberschriften hinzu. Folglich sind der SEB etwaige Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen zurechenbar.

 

In Widerrufsbelehrungen schwieg die SEB über ihre Verpflichtungen

Der offensichtlichste Fehler in den Widerrufsbelehrungen der SEB ist wohl, dass sie in keiner Form über die sie selbst treffenden Verpflichtungen im Falle eines Widerrufs des Verbrauchers belehrte. Die SEB wies in ihren Widerrufsbelehrungen nur auf die Verpflichtung des Verbrauchers hin, sollte er widerrufen, insbesondere auf den Umstand, dass er die seinerseits erhaltenen Leistungen zurückzugewähren hätte. Dass sie selbst ebenfalls zur Erstattung der empfangenen Leistungen verpflichtet wäre, ging sie mit keinem Wort ein. Das kann eine abschreckende Wirkung auf Kunden der SEB zur Folge gehabt haben, denn so mag durch die sehr einseitige Belehrung beim Kunden das Bild eines für den Verbraucher vor allem Nachteile mit sich bringenden Widerrufsrechts entstanden sein.

 

Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstberatung für Kunden der SEB

Die Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten eine kostenlose Erstberatung (nicht nur) für die Kunden der SEB an, die ihre alten Verträge gerne widerrufen möchten. Teil der Erstberatung durch die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist die Prüfung der Widerrufsbelehrungen auf Fehler. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden haben sich in den vergangenen Jahren unter anderem auf Fälle des Verbraucherwiderrufs von Darlehen spezialisiert und können so schnell und sicher für den Einzelfall optimierte Lösungen entwickeln und gegenüber den Kreditinstituten durchsetzen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!