Kunden der Westdeutschen Immobilien Bank wird schnelles Handeln empfohlen

Kunden der Westdeutschen Immobilien Bank wird schnelles Handeln empfohlen
07.05.2016295 Mal gelesen
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Westdeutsche Immobilien Bank belehrt Verbraucher fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte

Verbraucher der Westdeutschen Immobilien Bank sind ab dem Jahr 2006 in mehreren Fällen fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt worden.

Die Pflicht zur rechtmäßigen Belehrung resultiert aus der von dem Gesetzgeber im Jahr 2002 verabschiedeten Musterwiderrufsbelehrung. Verwendet das Kreditinstitut gegenüber einem Verbraucher nicht die vom Gesetzgeber vorgegebenen Textbausteine, so ist die Widerrufsbelehrung im Normalfall fehlerhaft. Daraus folgt als rechtliche Konsequenz, dass die reguläre gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Vielmehr haben die Verbraucher so noch nach vielen Jahren nach Vertragsschluss die Möglichkeit, die Darlehensverträge zu widerrufen.


Verbraucher können durch den "Widerrufsjoker" sehr viel Geld sparen

Die Betroffenen Verbraucher können durch den Widerruf ihrer Darlehensverträge bei der Westdeutschen Immobilien Bank hohe Geldbeträge sparen. Dies liegt daran, dass bei einem Widerruf die sog. Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der Bank nicht fällig wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann von einem Kreditinstitut im Falle einer frühzeitigen Kündigung erhoben werden, um die dadurch ausfallenden Leistungen auszugleichen. Dies führt im Normalfall dazu, dass eine Umschuldung als wirtschaftlich sinnlos angesehen wird. Im Falle eines Widerrufes ist eine Umschuldung insbesondere durch die aktuell historisch niedrigen Zinsen sinnvoll. Dadurch kann der Kreditnehmer Beträge in bis zum dreistelligen Bereich sparen.


Westdeutsche Immobilien Bank verwendet in der Widerrufsbelehrung eine für den Verbraucher verwirrende Formulierung

In der Widerrufsbelehrung ist der Zusatz über finanzierte Geschäfte nicht der Vertragsart entsprechend angepasst. So heißt es in der Belehrung "[.] Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind, oder wenn wir [.]".

Gemäß den Gestaltungshinweisen zu dem zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Musters, ist bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts Satz 2 des Absatzes über finanzierte Geschäfte durch den folgenden Satz zu ersetzen: "Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt [.]". Die gewählte Formulierung "insbesondere" suggeriert den Verbraucher, in seinem Fall gäbe es eine nicht abschließende Anzahl von Fällen in denen eine wirtschaftliche Einheit vorliegen könnte. Somit besteht die Gefahr, dass der Verbraucher bei der Rechtsfindung vollends durcheinander gerät, weil er mit dem Zusatz zweifellos nicht vorliegendem Fall "finanzierte Geschäfte" konfrontiert wird, der nicht der Vertragsart angepasst ist und durch die Formulierung "insbesondere" nur Beispiele aufzählt wann eine wirtschaftliche Einheit vorliegt.

Verbraucher werden außerdem nicht über die Rückgewährfristen der Bank aufgeklärt

Überdies wird dem Verbraucher von der Westdeutschen Immobilien Bank verschwiegen, innerhalb welcher Fristen die Bank ihrerseits die Rückgewähransprüche auszugleichen hat. Die Angabe ist für die Ausübung des Widerrufsrechts wesentlich, da der Verbraucher einerseits seine eigene Liquidität planen muss, andererseits berücksichtigen muss, dass unterschiedliche Fristen für die Rückzahlung der noch offenen Darlehensvaluta durch den Darlehensnehmer und für die Rückzahlung der bereits gezahlten Raten durch den Darlehensgeber laufen.

Eine entsprechende Verpflichtung zur Belehrung ergibt sich aus § 355 Abs. 2 BGB a.F., wonach der Verbraucher über seine Rechte zu belehren ist. Nach der Rechtsprechung ist es ein wesentliches Interesse des Verbrauchers, unmissverständlich und ohne weitergehende eigene Nachforschungen darüber informiert zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat. Durch die gegenständliche Belehrung entsteht jedoch der Eindruck, dass der Vertragspartner des Darlehensnehmers die Rückerstattung auch zu einem späteren Zeitpunkt erbringen kann

Den betroffenen Kunden bleibt nicht mehr viel Zeit zum handeln

Falsch belehrten Verbrauchern der Westdeutschen Immobilien Bank bleibt jedoch nicht mehr viel Zeit, um ihre Verträge zu widerrufen. Dies liegt an einer Gesetzesänderung, die im April 2016 in Kraft getreten ist. Laut dieser Gesetzesänderung können falsch belehrte Verbraucher ihre Kreditverträge nur noch ein Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Vertrages widerrufen. Den Verbrauchern, die ihre Verträge vor dem 1. April 2016 geschlossen haben, bleibt demnach noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit, von dem "ewigen Widerrufsrecht" Gebrauch zu machen. Handeln Sie also schnell, und sparen Sie noch eine Menge Geld, bevor es zu spät ist!

 

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