Die ING DiBa nutzt wieder einmal fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Die ING DiBa nutzt wieder einmal fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
07.05.2016385 Mal gelesen
Kunden der ING DiBa sollten schnell handeln, und ihre Darlehensverträge überpüfen lassen. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen Unterstützung in allen Rechtsfragen, sowie eine erste kostenlose Sichtung Ihrer Unterlagen!

ING DiBa belehrt ihre Kunden in mehreren Fällen falsch

Die ING DiBa hat ihre Kunden in mehreren Fällen falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt. Dies hat rechtlich zur Folge, dass die im Falle einer rechtmäßigen Widerrufsbelehrung geltende Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Deswegen können Verbraucher ihren Darlehensvertrag im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch nach vielen Jahren widerrufen. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2002 den Gebrauch von Textbausteinen vorgeschrieben, die jedes Kreditinstitut in den Widerrufsbelehrungen gegenüber den Verbrauchern nutzen muss. Tut das Kreditinstitut dies nicht, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. 

Kunden der ING DiBA können sich durch den Gebrauch des "Widerrufsjokers" eine Menge Vorteile sichern

Dadurch, das die ING DiBa ihre Kunden bei dem Abschluss der Darlehensverträge falsch belehrt hat, können die betroffenen Verbraucher Gebrauch von dem "Widerrufsjoker" machen. Er heisst deswegen "Widerrufsjoker", da der betroffene Verbraucher sich durch den Widerruf mehrere Vorteile sichern können: Zum einen wird die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht fällig. Diese wird von den Banken im Falle einer frühzeitigen Kündigung fällig, da die Bank dadurch die ausgefallenen Leistungen ausgleichen kann. Das führt dazu, dass eine Umschuldung im Normalfall wirtschaftlich sinnlos ist. Im Falle eines Widerrufes ist die Situation jedoch anders. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird in diesem Fall nicht fällig. Zudem ist der Altkredit meist mit sehr hohen Zinsen belastet. Der betroffene Kreditnehmer kann durch eine Umschuldung sehr viel Geld sparen, da die Zinsen sich momentan auf einem historischen Tief befinden.

ING DiBa Kunden sind falsch über den Lauf der Widerrufsfrist informiert worden

Nach der Widerrufserklärung der ING DiBa beginnt die Frist "frühestens nach dem Erhalt dieser Belehrung in Textform". Diese Formulierung weicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Musterbelehrung ab. Aufgrund dieser Formulierung könnte der Verbraucher annehmen, dass der Lauf der Widerrufsfrist noch von weitern Faktoren abhängt. Diese sind aber nicht in der Belehrung aufgeführt, was zu einem unmittelbaren Nachteil des Verbrauchers führt.

ING DiBa belehrt die Kunden nicht vollständig über die Widerrufsfolgen

Unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" wird der Darlehensnehmer von der ING DiBa Bank zudem nur nur einseitig über die Erstattung von Zahlungen belehrt. Diese Belehrung ist falsch, da sie keine Auskunft darüber gibt, dass auch die Bank einer Rückzahlungsfrist unterworfen ist. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus den §§ 357 Abs. 1 beträgt die Rückerstattungsfrist 30 Tage und beginnt im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dessen Widerrufserklärung, im Hinblick auf eine Erstattungspflicht der Bank mit dem Zugang dieser Widerrufsbelehrung. Wenn nun eine Widerrufsbelehrung nur einseitig die Zahlungsfrist für eine Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers angibt, könnte dies für den Verbraucher den Schluss nahelegen, die 30-tägige Zahlungsfrist gelte für die Zahlungsverpflichtungen der Bank eben nicht. Der Verbraucher bleibt somit bezüglich der Rückzahlungsfrist der Bank im Unklaren. Nach der Rechtsprechung ist es ein wesentliches Interesse des Verbrauchers, unmissverständlich und ohne weitergehende eigene Nachforschungen darüber informiert zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat. Mit anderen Worten: Die Bank hätte in der Widerrufsbelehrung formulieren müssen, dass die Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 30 Tagen sowohl durch den Kunden als auch durch die Bank - also gegenseitig - zu erfüllen sind. Die Information, dass auch die Bank einer (Rück-)Zahlungsverpflichtung von 30 Tagen unterliegt, ist für den Verbraucher wesentlich, da derartige Informationen schließlich auch die Entscheidung des Verbrauchers beeinflusst, den Widerruf auszuüben.

Betroffene ING DiBa Kunden sollten möglichst schnell handeln und ihre Verträge noch heute widerrufen

 Für die falsch belehrten Kunden der ING DiBa werden zu zügigem Handeln aufgefordert.

Ds liegt daran, dass am ersten April eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, nach der das sog. "ewige Widerrufsrecht" auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt. Demnach können Kunden ihre Verträge im Falle einer Falschbelehrung nicht noch Jahre später widerrufen. Im Zuge dessen ist jedoch auch eine Übergangsregelung getroffen worden, nach welcher die Verbraucher, die ihre Darlehensverträge noch vor der Gesetzesänderung geschlossen haben, bis 21. Juni 2016 noch widerrufen können.

Deswegen bleibt den betroffenen ING DiBa Kunden nur noch sehr wenig Zeit, um durch den Widerruf des jeweiligen Darlehensvertrages Geldbeträge in bis zu einem dreistelligen Bereich zu sparen.

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