ING DiBa belehrte ihre Kunden mehrfach falsch

ING DiBa belehrte ihre Kunden mehrfach falsch
29.04.2016278 Mal gelesen
Sind sie Kunde der ING-DiBa und wurden falsch belehrt? Dann handeln Sie zügig - bevor es zu spät ist! De Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung von Ihren Unterlagen.

ING DiBa benutzte ein Jahr lang falsche Widerrufsbelehrungen - machen Sie noch jetzt von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch

Zwischen den Jahren 2005 und 2006 benutzte dir ING DiBa in ihren Kreditverträgen falsche Widerrufsbelehrungen.

Nach momentan noch bundesweit geltendem Recht beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, wenn der Verbraucher beim Abschluß von Darlehensverträgen nur fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Demnach sind entsprechende Verträge noch nach Jahren widerrufbar.

Die Verbraucher befinden sich jedoch nur noch bis Juni in einem rechtlichen Vorteil gegenüber den Banken, und könnten durch den Widerruf des Kredites möglicherwiese viel Geld sparen.

 

Der "Widerrufsjoker" ermöglicht Kunden der ING DiBa zur Zeit eine günstige Umschuldung

Aufgrund der Widerrufsmöglichkeit ist es für Kunden der ING DiBA ohne weiteres möglich, sich von einem teuren Altkredit zu lösen. Vor allem ist im Falle eines Widerrufes durch den Kunden die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen, weswegen eine Umschuldung in anderen Fällen wirtschaftlich sinnlos wäre.

Entfällt diese jedoch, so kann der Verbraucher durch eine Umschuldung bei den zur Zeit sehr niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Denn alles, was der Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Widerrufes an Zinsen und Gebühren gezahlt hat, erhält dieser von der ING DiBa zurück. Insofern kann man in diesem Fall von einem "Widerrufsjoker" sprechen.

 

Durch die Abweichungen vom gesetzlichen Muster besteht kein Vertrauensschutz der ING DiBA

Aufgrund der Abweichungen von dem gesetzlichen Muster, steht der ING DiBa kein Vertrauensschutz zu. Diese steht nur solchen Kreditinstituten zu, die die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung unverändert übernommen haben. Dieses Vertrauen basiert auf dem Gedanken, daß das übernehmende Kreditinstitut nicht für etwaige Fehler des Gesetzesgebers haften muss.

Jedoch weicht die Widerrufsbelehrung der IND DiBa in einigen Aspekten von der gesetzlichen Vorlage ab.

Die ING DiBa benutzte in ihrer Belehrung den Hinweis, daß die Frist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne. Nach ständiger Rechtsprechung reicht die Formulierungen "frühestens" nicht dazu aus, um den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Der Fristbeginn könnte demnach von weitern Voraussetzungen abhängen - diese werden dem Verbraucher jedoch nicht aufgeführt.

 

Der Verbraucher wird außerdem nicht über die Rückgewährfristen der ING DiBa aufgeklärt

Außerdem wird dem Verbraucher verschwiegen, innerhalb welcher Fristen ihrerseits ihre Rückgewähransprüche auszugleichen hat, welche bei einem Widerruf des Kreditvertrages automatisch entstehen. Diese Angaben sind für den Verbraucher von essentieller Bedeutung, da dieser zum einen seine Liquidität planen muß. Der Rechtsprechung zur Folge muß der Verbraucher regelmäßig unmißverständlich darüber aufgeklärt werden, innerhalb welcher Frist das Kreditinstitut die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat.

 

Die ING DiBa ist jedoch schon bald vor Widerrufen sicher

 

Die Verbraucher stehen nun unter Zeitdruck, denn durch eine jüngst erfolgte Gesetzesänderung, die von der großen Koalition befürwortet worden ist, wurde das gesetzliche Widerrufsrecht bei der fehlerhaften Belehrung von Verbrauchern auf lediglich ein Jahr und 14 Tage befristet.

Diese Gesetzesänderung entspricht den Wünschen vieler Kreditinstitute, da diese sich dadurch vor allem mehr Rechtssicherheit erhoffen. Noch ist ein Widerruf möglich, aber der Verbraucher sollte schnellstmöglich handeln, um noch von dem ihm zustehenden Rechten Gebrauch zu machen - bevor es zu spät ist!

  

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen - erfolgreich Vertrag bei der Sparkasse Bremen widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der Sparkasse Bremen auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!