Widerrufsjoker sticht bei laufenden und bereits getilgten Darlehen

Widerrufsjoker sticht bei laufenden und bereits getilgten Darlehen
26.04.2016360 Mal gelesen
Auch der Widerruf bereits abgelöster Darlehen kann für die Verbraucher finanziell überaus attraktiv sein. Allerdings sollte der Widerruf unbedingt vor dem 21. Juni 2016 erfolgen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bis zum 21. Juni 2016 können zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen noch widerrufen werden. Vorausgesetzt, die Bank oder Sparkasse hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet.

Dann ist der Widerruf unabhängig davon möglich, ob das Darlehen noch zurückgezahlt wird oder bereits abbezahlt wurde. Selbst der Widerruf eines bereits getilgten Darlehens kann für den Verbraucher noch eine hohe Ersparnis bringen. Denn bei der vorzeitigen Ablösung eines Kredits verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die kann sich der Verbraucher durch einen erfolgreichen Widerruf zurückerstatten lassen. Aber nicht nur das: Zusätzlich kann auch eine Nutzungsentschädigung für die geleisteten Zinsen gefordert werden. Die Nutzungsentschädigung für die gezahlten Zinsen liegt in der Regel 2,5 Prozent über dem Basissatz. Unterm Strich kann die Ersparnis des Verbrauchers durch einen erfolgreichen Widerruf im fünfstelligen Bereich liegen. Der tatsächliche Betrag ist auch immer von der Kredithöhe abhängig.

Unabhängig davon, ob das Darlehen bereits getilgt wurde oder noch zurückgezahlt wird, können sich Verbraucher an im Bankrecht kompetente Rechtsanwälte wenden, um prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Bank bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkrediten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das ist nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg bei rund 80 Prozent der in dieser Zeit geschlossenen Immobiliendarlehen der Fall.

Diese Darlehen können in den meisten Fällen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde, so dass der Verbraucher ursprünglich ein unbefristetes Widerrufsrecht hatte. Dieses Recht hat der Gesetzgeber nun allerdings stark beschnitten. Demnach ist der Widerruf von Altverträgen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

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