Hamburger Sparkasse verschafft Kunden bis Juni 2016 unfreiwillig rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteil

Hamburger Sparkasse verschafft Kunden bis Juni 2016 unfreiwillig rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteil
14.04.2016237 Mal gelesen
Kunden diverser Sparkassen sollten ihre Altdarlehen schleunigst widerrufen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand und eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Unterlagen!

Hamburger Sparkasse verschafft Kunden bis Juni 2016 unfreiwillig rechtlichen und wirtschaftlichen Vorteil

Die Hamburger Sparkasse, traditionsreiches Kreditinstitut aus Norddeutschland, muss vielen Darlehensnehmern noch bis Juni 2016 den Widerruf von Altdarlehen gestatten. Wie unzählige andere Sparkassen und sonstige Kreditinstitute, nutzte die Hamburger Sparkasse fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen. Kunden, die zwischen 2002 und 2012 einen Darlehensvertrag bei der Hamburger Sparkasse abgeschlossen haben, könnten ihren Darlehensvertrag heute noch widerrufen, auch wenn die vertragliche Widerrufsfrist von vierzehn Tagen bereits längst verstrichen ist. Die damalige Rechtslage begünstigte Verbraucher, die fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt wurden, und gestand ihnen ein gesetzliches, unbefristetes Widerrufsrecht zu. Aufgrund einer Gesetzesänderung besteht diese Möglichkeit für Kunden der Hamburger Sparkasse oder Kunden anderer Sparkassen nur noch bis Juni 2016. Zusammengefasst: Sparkassen Kunden können ihre Altkredite noch bis Juni 2016 widerrufen.

 

Kunden der Hamburger Sparkasse genießen wirtschaftliche Vorteile und können günstig umschulden

Warum ein später Widerruf eines (vielleicht schon abgewickelten) Darlehensvertrags sinnvoll sein kann, ist leicht erklärt: der Darlehensnehmer kann viel Geld sparen. Bei einem Widerruf wird der Darlehensvertrag gleichsam rückgängig gemacht, also alles Gezahlte an die jeweilige Vertragspartei zurückgewährt. Das beinhaltet den Kredit selbst, wie auch gezahlte Raten samt Zinsen. Letzteres ist ein entscheidender Punkt, denn durch die Option auf einen Widerruf kann ein auf längere Zeit angelegtes Darlehen mit hohen laufenden Kosten und kostspieligen Zinsen widerrufen und gegen einen günstigen Kredit zu heutigen, wesentlich niedrigeren Zinssätzen eingetauscht werden. Darüber hinaus kann die Hamburger Sparkasse bei einem Widerruf keine Entschädigung für das vorzeitige "Auflösen" des Vertragsverhältnisses in Form einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wie dies etwa bei einer Kündigung der Fall wäre. Um gegebenenfalls viel Geld zu sparen, sollten Kunden der Hamburger Sparkasse, beziehungsweise Sparkassen Kunden allgemein ihren Darlehensvertrag schleunigst widerrufen.

 

Jahrelange Verstöße gegen gesetzlich gebotene Deutlichkeit führen zu nachteiliger Position der Sparkassen

Die Basis für die Möglichkeit, alte Darlehensverträge bei der eigenen Sparkasse zu widerrufen, ist die Fehlerhaftigkeit der von den Sparkassen angehängten Widerrufsbelehrungen. Diese sind bei fast allen Sparkassen ähnlich, wenn nicht identisch und enthalten allesamt Verstöße gegen das Gebot des Gesetzes, dass eine vollumfängliche, abschließende und unmissverständliche Belehrung des Kreditnehmers verlangt. Die Kreditnehmer wurden von den Sparkassen hingegen über entscheidende Details, wie etwa die Voraussetzungen für das Einsetzen der Widerrufsfrist, im Unklaren gelassen. Auch die Folgen eines potentiellen Widerrufs, beispielsweise die Ambivalenz der Rückgewährungsansprüche innerhalb der Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses, wurden unerwähnt gelassen. Wie der Bundesgerichtshof in mehreren Verfahren urteilte, ist das jedoch essentiell für den Verbraucher, um seine Rechtslage vernünftig einschätzen zu können. Diese Grundlage wurde Kunden diverser Sparkassen durch mangelhafte Belehrungen entzogen. Neben diesen inhaltlichen Verstößen waren in den Belehrungen der Hamburger Sparkasse auch formale Mängel zu finden. Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen kann hinlänglich belegt werden, sodass unzähligen Sparkassen Kunden das sogenannte "ewige" Widerrufsrecht und somit die Option auf eine massive Geldersparnis zusteht.

 

Gesetzesänderung zwingt Kunden der Sparkassen zu zügigem Handeln

Die bereits erwähnte Gesetzesänderung hat dieser Nische für Verbraucher jedoch den Garaus gemacht. Seit dem 1. April gilt für alle neu geschlossenen Darlehensverträge ein absolutes Widerrufsrecht, auch wenn die Verbraucher fehlerhaft über ihre Widerrufsrecht belehrt wurden. Bezüglich sogenannter Altfälle wurde die Möglichkeit geschaffen, das ehemals unbefristete Widerrufsrecht noch bis zum 21. Juni geltend zu machen. Kunden der Hamburger Sparkasse und andere Sparkassen Kunden müssen also schnell reagieren, um ihre rechtlich vorteilhafte Position auszunutzen.

 

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