BGH soll am 24. Mai über Darlehenswiderruf entscheiden

BGH soll am 24. Mai über Darlehenswiderruf entscheiden
14.04.2016166 Mal gelesen
Nächster Anlauf für eine BGH-Entscheidung zum Darlehenswiderruf: Am 24. Mai steht am Bundesgerichtshof eine Verhandlung zum Widerruf von Darlehen an (XI ZR 366/15).

"Es wäre wünschenswert, wenn es diesmal tatsächlich zu einer Grundsatzentscheidung des BGH käme. Allerdings sind BGH-Verhandlungen zur Widerrufs-Thematik schon mehrfach kurzfristig geplatzt", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

In Karlsruhe soll am 24. Mai die Rechtsstreitigkeit über die Wirksamkeit eines Widerrufs von Darlehen verhandelt werden. Der Verbraucher hatte in den Jahren 2008 und 2009 mehrere Darlehensverträge mit der Bank abgeschlossen und diese 2014 widerrufen. Mit seiner Klage begehrte er die Feststellung, dass der Widerruf wirksam erfolgt und die Darlehensverträge beendet seien. Vor dem Landgericht Stuttgart und dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte seine Klage Erfolg. Die Bank hatte gegen das Urteil des OLG Revision eingelegt.

Das OLG hatte festgestellt, dass die Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat und der Widerruf dadurch wirksam erfolgt ist. Die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist seien nicht eindeutig. Zudem sei die gültige Musterbelehrung durch die Bank abgeändert und damit inhaltlich überarbeitet worden. Auf Schutzwirkung könne sich die Bank aber nur berufen, wenn sie die Musterbelehrung inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig übernehme. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sei die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt worden. Auch sei das Widerrufsrecht weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden, urteilte das OLG.

"Es ist nicht davon auszugehen, dass der BGH von seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung abgehen und das Urteil kippen wird. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Bank ihre Revision noch zurückziehen wird, um eine Entscheidung des BGH zu verhindern. Zumal am 21. Juni 2016 das ursprünglich ewige Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen endet", so Rechtsanwalt Bernhardt. Dass bisher schon ähnliche Verhandlungen noch kurzfristig geplatzt sind, sei ein deutlicher Beleg dafür, dass die Rechtslage in der Regel eindeutig und der Widerruf berechtigt ist.

Noch können Verbraucher bis zum 21. Juni 2016 den Widerrufsjoker ziehen, um dann von den derzeit niedrigen Zinsen zu profitieren. Nach diesem Datum ist der Widerruf von Altverträgen nicht mehr möglich.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Die nächste Informationsveranstaltung bietet sie am 20. April um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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