Bundesregierung führt Frist für gesetzliches Widerrufsrecht der Verbraucher ein

Bundesregierung führt Frist für gesetzliches Widerrufsrecht der Verbraucher ein
01.04.2016280 Mal gelesen
Mit dem heutigen Tag gilt eine Frist für Verbraucherdarlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Altdarlehen sind bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar - jetzt mit Kanzlei Werdermann | von Rüden Widerruf durchsetzen und Geld sparen!

Bundesregierung führt Frist für gesetzliches Widerrufsrecht der Verbraucher ein

Berlin. Mit dem heutigen Tag tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die die schwarz-rote Bundesregierung im Januar in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat. Diese sieht vor, das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher einzuschränken und mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute zu schaffen. Fortan steht Verbrauchern kein unbefristetes Widerrufsrecht zu, wenn sie nur fehlerhaft über Widerruf, Fristen und Folgen belehrt wurden. Diese Verträge, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, sind nunmehr nur noch ein Jahr und 14 Tage widerrufbar. Damit reagierte die Bundesregierung auf die Forderung vieler namhafter Kreditinstitute wie der Deutschen Bank, der Commerzbank oder dem Sparkassenverlag. Diese hatten zuletzt etliche Einnahmen einbüßen müssen, weil Verbraucher reihenweise von ihrem unbefristeten gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machten und Altdarlehen abstießen, um Geld zu sparen.

 

Banken können mit mehr Rechtssicherheit und mehr Einnahmen rechnen

Dem solle ein Ende bereitet werden, so die Bundesregierung im Januar. Es sei für Kreditinstitute nicht hinnehmbar, wenn Kunden nach Jahren ihre Verträge widerrufen, um attraktive Umschuldungen vorzunehmen ohne Ausgleichszahlungen leisten zu müssen. Der späte Widerruf hatte zur Folge, dass die Verbraucherdarlehensverträge rückabgewickelt wurden, alle getätigten Zahlungen beider Seiten also zurückgewährt wurden - samt Zinsen. Viele Verbraucher nutzten diese Chance, um Altdarlehen, die zwischen 2002 und 2010 zu relativ unspektakulären Konditionen aufgenommen wurden, gegen neue Darlehen in Zeiten historisch niedriger Zinsen einzutauschen. Eine Ausgleichszahlung, beispielsweise in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung, fiel bei einem Widerruf überdies nicht an. Bis zu fünfstellige Geldsummen wurden auf Verbraucherseite durch diesen Schachzug eingespart, Banken mussten all dies hinnehmen.

 

Kreditinstitute belehrten jahrelang fehlerhaft über Widerruf

Basis für die Einbußen der Bank und die Gewinne der Verbraucher waren unzählige fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die diverse Kreditinstitute an die Kunden herausgaben. Über Jahre hinweg enthielten die Belehrungen Fehler und Lücken inhaltlicher wie formaler Natur, die dadurch für Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht begründeten. Ob unzulässige Zusätze, unpräzise Formulierungen oder missverständliche, irreführende Fußnoten - viele Fehler wurden vom BGH als solche identifiziert und die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung insgesamt höchstrichterlich festgestellt. Daraus resultierte bis heute, dass die Kunden die Darlehensverträge "ewig" widerrufen konnten.

 

Betroffene Kreditinstitute:

  • Deutsche Bank, 2003 - 2008
  • BHW, 2005 - 2010
  • DG Verlag, 2002 - 2010
  • DKB, 2003 - 2007
  • DSL Bank, 2004 - 2008
  • Commerzbank, 2002
  • Berliner Sparkasse, 2008
 

Altdarlehen noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar

Diejenigen Verbraucher, die noch immer einen Darlehensvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben, können diesen Vertrag noch bis zum 21. Juni dieses Jahres widerrufen. Das geht mit der heutigen Gesetzesänderung einher. Es bestehen also noch knapp zweieinhalb Monate Zeit, das "ewige" Widerrufsrecht auszuüben und die damit verbundenen wirtschaftlich attraktiven Vorteile zu genießen. Sowohl das Umgehen der Vorfälligkeitsentschädigung, als auch das Eintauschen des Altdarlehens gegen ein neues zu wesentlich besseren Konditionen ist also noch möglich. Nichtsdestotrotz ist zügiges Handeln geboten, um das maximale Ausnutzen der noch vorteilhaften Rechtslage zu gewährleisten.

 

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Eine fristgerechte Durchsetzung des gesetzlichen Widerrufsrechts vor dem 21. Juni 2016 erfordert Erfahrung, eine professionelle juristische Ausbildung und Feingefühl. Seit Langem betreut die Kanzlei Werdermann | von Rüden auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes bundesweit Mandate und setzt sich erfolgreich für die Interessen der Mandanten ein. In zahlreichen Fällen ist dem Team hochqualifizierter Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden gelungen, Widerrufsrechte geltend zu machen. Neben einer professionellen Betreuung und einem großen Erfahrungsschatz bietet Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

 

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