Mehrere tausend Euro durch Darlehenswiderruf vor dem 21. Juni sparen

Mehrere tausend Euro durch Darlehenswiderruf vor dem 21. Juni sparen
21.03.2016276 Mal gelesen
Der Zinsunterschied kann bei Baudarlehen schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Je nach Höhe des Darlehens auch mehrere zehntausend Euro. Dieses Geld können Verbraucher u.U. sparen, wenn sie noch rechtzeitig bis zum 21. Juni 2016 den Widerrufsjoker ziehen.

Danach ist der Widerruf von Altverträgen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich.

Die fallenden Zinsen haben es möglich gemacht. Wurden vor einigen Jahren noch Immobiliendarlehen zu Zinssätzen von fünf oder mehr Prozent vergeben, so sind Kredite heute zu deutlich günstigeren Zinskonditionen zu haben. Von dieser Entwicklung können Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 Immobilienfinanzierungen abgeschlossen haben, auch heute noch profitieren. Denn in dieser Zeit haben Banken und Sparkassen reihenweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. "Diese Darlehen können in der Regel auch heute noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. So können Verbraucher günstig umschulden, von den historisch niedrigen Zinsen profitieren und eine Menge Geld sparen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig oder kann sogar zurückgeholt werden, wenn das Darlehen bereits vorzeitig abgelöst wurde", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Wie der Nachrichtensender n-tv online berichtet, könnten bei rund drei Millionen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet worden seien. Allerdings hätte erst ein Bruchteil der betroffenen Kreditnehmer bisher den Widerruf erklärt. "Wer nicht handelt, verliert bares Geld. Bevor mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. Juni 2016 das sog. ewige Widerrufsrecht erlischt, können sich Verbraucher dieses Geld durch einen Widerruf noch sichern. Vorausgesetzt ihr Kreditinstitut hat eine fehlerhafte Widerrufsbekehrung verwendet", so Rechtsanwältin Gaber.

Fehlerhaft sind Widerrufsbelehrungen in der Regel dann, wenn sie von der jeweils gültigen Musterbelehrung abweichen. Typische Beispiele für fehlerhafte Belehrungen sind unklare Formulierungen zur Widerrufsfrist wie "die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung" oder die Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall" prüfen. Rechtsanwältin Gaber: "Das sind aber nur zwei Beispiele. Es gibt noch andere Fehler, die eine Widerrufsbelehrung angreifbar machen. Für den Verbraucher sind diese nicht immer zu erkennen. Daher können sie sich an kompetente Rechtsanwälte zur Prüfung ihrer Widerrufsbelehrung wenden."

Da nur in den seltensten Fällen damit zu rechnen ist, dass die Kreditinstitute einen Widerruf problemlos anerkennen, kann sich der Gang zum Anwalt lohnen. "Ein anwaltliches Schreiben reicht häufig schon, um die Verhandlungsbereitschaft bei den Banken zu wecken", weiß Rechtsanwältin Gaber aus Erfahrung.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Die nächste Informationsveranstaltung bietet sie am 13. April um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

Kanzlei Cäsar-Preller


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